Was sind besonders gefährliche Arbeiten im Sinn der BaustellV?

Besonders gefährliche Arbeiten im Sinne des § 2 Abs. 3 BaustellV sind im Anhang II der BaustellV zusammengestellt.

Die jeweils aktuelle Version mit fortgeschriebenen Bezügen zu anderen Vorschriften ist frei zugänglich unter: www.gesetze-im-internet.de/baustellv/

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