Baustellenverordnung: Arbeitsschutz planen und koordinieren
Schon bei der Planung werden die Weichen für den Arbeitsschutz gestellt.
Bauen ist Teamarbeit. Kommunikation, Koordination und Kooperation sind maßgebliche Voraussetzungen für reibungsloses und sicheres Arbeiten. Die Baustellenverordnung verpflichtet auch die Bauherren, Arbeitsschutz in den Planungen zu berücksichtigen.
Die Baustellenverordnung (BaustellV) umfasst folgende Pflichten für Bauherren:
- Bei der Planung der Ausführung des Bauvorhabens gilt es, die allgemeinen Grundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) zu berücksichtigen,
- Bei größeren Baustellen muss das Vorhaben bei der Behörde angekündigt sein
- Sind mehrere Arbeitgeber auf der Baustelle tätig, muss ein Koordinator bestellt werden
- Bei größeren Baustellen und/oder bei besonders gefährlichen Arbeiten muss der Bauherr ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes erarbeiten
- Der Bauherr muss eine Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage zusammenstellen
Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) konkretisieren die Baustellenverordnung. Erarbeitet hat sie der Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (ASGB). Praxishilfen und Informationen unterstützen die Umsetzung.
Darüber hinaus haben Aktionen und Arbeitsprogramme die Einführung und Umsetzung der Baustellenverordnung begleitet. Dazu gehörte zum Beispiel das Arbeitsprogramm Bau- und Montagearbeiten der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA).