Schädlingsbekämpfung mit mikrobiellen Bioziden

Chemische Schädlingsbekämpfungsmittel tragen erheblich zur Bekämpfung von Hunger und Infektionen bei, bergen zum Teil aber Risiken durch Nebenwirkungen auf Umwelt und menschliche Gesundheit. Biostoffe könnten chemische Wirkstoffe zunehmend ersetzen und werden u. a. von der BAuA bewertet.

Chemische Schädlingsbekämpfungsmittel konnten im vergangenen Jahrhundert dazu beitragen, Ernteverlust, Güterverderb und Infektionen wie Malaria und Typhus zu verringern. Doch bereits Mitte des 20. Jahrhunderts zeigte sich, dass die eingesetzten Wirkstoffe auch unerwünschte Schäden an Natur und menschlicher Gesundheit sowie Resistenzbildung verursacht hatten.

Diese Erkenntnis hatte mehrere Auswirkungen: Zum einen suchte man nach alternativen Wirkstoffen, die genauso effizient sind, aber geringstmögliche Nebeneffekte haben. Zum anderen gab es Einschränkungen und Verbote bedenklicher chemischer Wirkstoffe wie DDT. Vor allem in den vergangenen Jahren wurden vermehrt biologische Wirkstoffe entwickelt, zugelassen und angewendet. Diese Wirkstoffe sind Mikroorganismen oder biologische Substanzen natürlichen Ursprungs und weisen neben guter Umweltverträglichkeit oft eine hohe Wirtsspezifität im Vergleich zu synthetischen Wirkstoffen auf.

Mikrobielles Biozid Bacillus thuringiensis

Einer der am häufigsten eingesetzten biologischen Wirkstoffe ist das im Boden vorkommende Bakterium Bacillus thuringiensis. Es hat durch die Bildung insektizider Proteine besondere Bedeutung bei der Malariabekämpfung, beim Nutzpflanzenanbau und bei der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners.

Bewertung mikrobieller Biozide

Die Verordnung (EU) 528/2012 vereinheitlicht europaweit die Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Bioziden, das heißt von Schädlingsbekämpfungsmitteln bei Hygiene, Konservierung und Produktschutz. In Deutschland obliegt die Koordinierung der Bundesstelle für Chemikalien (BfC) der BAuA. Pflanzenschutzmittel sind Bioziden zum Teil sehr ähnlich, sie bewertet in Deutschland federführend das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Die Verordnung (EG) 1107/2009 ist regelgebend für Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln in der EU.

Grundlage für die Bewertung sind unter anderem Untersuchungen zu Gesundheitsrisiken, Umweltverträglichkeit und Wirksamkeit. Aktuelle Wirkstofflisten sind für Biozide auf den Seiten der Europäischen Chemikalienagentur und für Pflanzenschutzmittel auf den Seiten der Europäischen Union einsehbar.

Biostoffe unterscheiden sich als Wirkstoffe bei der Schädlingsbekämpfung in vielerlei Hinsicht von Chemikalien, da sie die Fähigkeit haben, sich zu vermehren, sich anzupassen und sich zu verändern. Auch die mikro- und molekularbiologische Analytik hinsichtlich Identifizierung, Reinheit, Gesundheitsrisiko, Verbleib in der Umwelt usw. unterscheidet sich grundlegend von den bei chemischen Wirkstoffen eingesetzten Methoden. Das gilt unter anderem bei DNA-Sequenzierung, Wachstumsbedingungen und Pathogenitätstests.

Die Gruppe 4.II.1 "Biostoffe im Arbeitsschutz" bearbeitet fachlich mit der Gruppe 4.II.3 "Biozid-Bewertungsstelle Arbeitsschutz" und der BfC Themen rund um europäische und nationale Zulassung biologisch basierter Biozide.

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