Medizinische Leitlinien

Medizinische bzw. arbeitsmedizinische Leitlinien geben Ärzt/-innen und Patient/-innen einen Überblick über das verfügbare Wissen zur Vorbeugung, Diagnostik, Behandlung und Nachsorge einer Erkrankung. Sie werden von Gruppen aus Expert/-innen erarbeitet und dienen als Entscheidungshilfen für die ärztliche Praxis.

Leitlinien geben konkrete Handlungsempfehlungen und bewerten die Anwendbarkeit von zugrundeliegenden Studienergebnissen. Damit unterscheiden sie sich von anderen systematischen Übersichtsarbeiten. Leitlinien sind in der ärztlichen Praxis nicht bindend, sondern sie geben lediglich einen Handlungs- und Entscheidungskorridor vor, von dem aber in begründeten Fällen abgewichen werden kann.

Qualität von Leitlinien

Leitlinien sollen dem Prinzip der evidenzbasierten Medizin entsprechen. Für die Erstellung und Publikation von Leitlinien hat die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) e.V. ein Regelwerk erarbeitet. Dieses dient der Qualitätssicherung und gewährleistet Transparenz im Erstellungsprozess.

Leitlinien bzw. Handlungsempfehlungen werden in ein AWMF-Klassifikationsschema mit den Klassifikationsstufen S1, S2k, S2e und S3 eingeordnet:

  • S1 sind Handlungsempfehlungen, die von einer Gruppe aus Expert/-innen im informellen Konsens erarbeitet werden.

  • S2-Leitlinien basieren auf einer formalen Konsensfindung (S2k) und/oder einer formalen Evidenz-Recherche (S2e).

  • S3-Leitlinien wird die höchste Qualität zugeschrieben, da sie von einem repräsentativen Gremium auf Basis einer systematischen Aufbereitung der Evidenz und einer strukturierten Konsensfindung erarbeitet werden.

Arbeitsmedizinische Leitlinien

Leitlinien zu arbeitsmedizinischen Fragestellungen werden unter der Federführung der Deutschen Gesellschaft für Arbeits- und Umweltmedizin (DGAUM) erstellt. Sie sind eine Orientierungshilfe für Betriebsärzt/-innen und Arbeitsmediziner/-innen.

Die BAuA engagiert sich in der Leitlinienarbeit im Bereich Arbeitsmedizin. So hat sie in der Vergangenheit z. B. die Erstellung der ersten arbeitsmedizinischen S3-Leitline "Gesundheitsüberwachung bei Beryllium-Exposition und diagnostisches Vorgehen bei Beryllium assoziierter Erkrankung" koordiniert. Weiterhin ist die BAuA an der S2k-Leitlinie "Gesundheitliche Aspekte und Gestaltung von Nacht- und Schichtarbeit" beteiligt und hat ihre Expertise in die Erarbeitung der S2k-Leitlinien "Arbeiten unter klimatischen Belastungen" und "Einsatz von Exoskeletten im beruflichen Kontext zur Primär-, Sekundär-, und Tertiärprävention von arbeitsassoziierten muskuloskelettalen Beschwerden" eingebracht.

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