Bei der Arbeit wie auch in unserem Alltag benutzen wir eine Vielzahl ganz unterschiedlicher Gebrauchsgegenstände und technischer Arbeitsmittel. Die Voraussetzung für unsere Sicherheit und Gesundheit sind durchdachte, ausgereifte und geprüfte Produkte, die möglichst schon aus sich selbst heraus sicher und benutzerfreundlich sind.
Das Produktsicherheitsgesetz
In Deutschland wird dieses Ziel - sichere Arbeitsmittel und Produkte - vor allem durch die Umsetzung der verschiedenen europäischen Richtlinien für technische Produkte im Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und den dazugehörigen Verordnungen unterstützt. Diese regeln die sicherheitstechnische Beschaffenheit vom Spielzeug bis hin zur Großmaschine.
Die Marktüberwachung
In Deutschland fallen zahlreiche Produkte unter das ProdSG. Mit einem jährlichen Handelsvolumen von mehr als 1,5 Billionen Euro handelt es sich um den insgesamt größten europäischen Einzelmarkt. Nur durch eine wirksame Marktüberwachung kann es gelingen, die Verwender der Produkte vor Sicherheits- und Gesundheitsgefahren zu schützen. Zugleich stärkt eine europaweit koordinierte Marktüberwachung den fairen Wettbewerb im Binnenmarkt und damit die Wettbewerbsfähigkeit aller redlichen Wirtschaftsakteure.
BAuA unterstützt Bundesländer
Die BAuA ist durch das ProdSG beauftragt, die für die Marktüberwachung zuständigen Behörden der Bundesländer bei dieser Tätigkeit zu unterstützen. Dazu gehört auch, diese über die Sicherheit von Gebrauchsgegenständen und Arbeitsmittel zu informieren. Des Weiteren wirkt die BAuA aktiv in der Richtliniensetzung und der Normung mit, um so die Produktsicherheit weiter zu verbessern. Auf den nachfolgenden Seiten finden Akteure der Marktüberwachung sowie Hersteller, Bevollmächtigte, Importeure, Händler, Sicherheitsfachkräfte, gewerbliche Einkäufer und nicht gewerbliche Käufer (Verbraucher) die für die Sicherheit ihrer Produkte in Deutschland wichtigen Informationen.
Warnung vor gefährlichen Produkten
Die BAuA veröffentlicht in der Datenbank "Gefährliche Produkte in Deutschland" Produktrückrufe, Produktwarnungen, Untersagungsverfügungen und sonstige Informationen zu gefährlichen Einzelprodukten. Die Informationen stammen aus dem EU-Schnellwarnsystem RAPEX, an dem auch die BAuA beteiligt ist. Darin werden Informationen aus den Mitgliedstaaten über gefährliche oder potenziell gefährliche Verbrauchsgüter europaweit ausgetauscht.
Eingebaute Sicherheit
Neben der Marktüberwachung engagiert sich die BAuA dafür, dass Sicherheit bereits bei der Konstruktion von Arbeitsmitteln berücksichtigt wird. Dazu werden Grenzwerte, Kenngrößen, Mess- und Bewertungsverfahren ermittelt, die auch in die Normung einfließen. Damit sie beim Konstruieren tatsächlich Berücksichtigung finden, werden sicherheits- und gesundheitsschutzbezogene Anforderungen unmittelbar in die digitalen Werkzeuge moderner Produktentwicklung integriert.
Produktsicherheit in der digitalen Arbeitswelt
Das Zusammenwirken von Menschen und smarten Produkten und Arbeitsmitteln ist äußerst komplex – auch und gerade in Hinblick auf Produktsicherheit. Bei künstlich intelligenten, lernfähigen Systemen gilt es daher, die Verantwortung der Hersteller ethisch, sozial und juristisch zu klären. Ziel der BAuA ist es, dass auch smarte Endgeräte der Produktsicherheit genügen und Rechtssicherheit für Hersteller wie Anwender besteht. Gleichzeitig können digitale Körpermaßdaten (virtuelle Anthropometrie) eine sichere Produktgestaltung effizienter und genauer machen. Die BAuA entwickelt Konzepte und rechnerbasierte Methoden, um diese Daten für die sichere Produktgestaltung anwendbar zu machen – insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen.