Produktrückrufe

Täglich warnen Hersteller vor möglichen Gefahren ihrer Produkte. Dabei sollte jeder verantwortungsvolle Hersteller vor einem solchem Produktrückruf solide, detaillierte Rückrufplanungen vornehmen und ein Rückrufmanagement etablieren.

Seit 2010 hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) im Produktsicherheitsportal www.rueckrufe.de über 2.300 Rückrufe von unsicheren Produkten bekannt gemacht. Und die Tendenz ist steigend. Dabei waren nicht nur Unternehmen mit zweifelhaftem Ruf oder Produkten betroffen, sondern gerade auch solche, die über ein solides Qualitätsmanagement verfügen. Es ging und geht stets darum, die Rückgabe eines dem Endverbraucher bereitgestellten Produkts zu erwirken, das heißt einen Rückruf durchzuführen.

Produktrückrufe müssen keineswegs mit einem Imageschaden für das entsprechende Unternehmen verbunden sein. Verbraucher wissen es vielmehr zu schätzen, wenn ein Unternehmen sich seiner Verantwortung bewusst ist und die Sicherheit und Gesundheit seiner Kundschaft wertschätzt. Insofern können sich Produktrückrufe durchaus positiv auf das Bild des Unternehmens in der Öffentlichkeit auswirken. Wer Fehler freiwillig und transparent kommuniziert und auch noch möglichst verbraucherfreundliche Lösungen anbietet, zeigt Verantwortung und gewinnt Vertrauen.

Ursachen

Die Ursachen für den kontinuierlichen Anstieg von Produktrückrufen sind vielfältig:
Zum einen hat der Gesetzgeber die Pflichten der Hersteller für den Fall konkretisiert, dass Risiken von ihren Produkten ausgehen. Zum anderen hat der Verbraucherschutz einen gesellschaftlich höheren Stellenwert. Folgerichtig sind auch die Anforderungen höher, die Unternehmen und Verbraucher an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Produkten stellen.

Aufgrund dieser Entwicklung haben die Unternehmen umfangreiche Qualitätssicherungs- und Kontrollsysteme eingeführt. Dadurch ist die Wahrscheinlichkeit, fehlerhafte Produkte zu entdecken größer geworden.

Das Führen von Beschwerde- und Unfallbüchern und das Durchführen von Risikobewertungen sind neben regelmäßigen, geplanten Stichprobenkontrollen wichtige Instrumente des Risikomanagements.

Herstellerpflichten

Hauptverantwortlich für die Sicherheit eines Produktes ist der Hersteller. §6 des ProdSG verpflichtet ihn dazu, ein Sicherheitsrisiko durch ein von ihm auf den Markt gebrachtes Produkt zu beseitigen. Wie er dieses Ziel erreicht, ist zunächst ihm überlassen.

Als Optionen stehen ihm die folgenden Korrekturmaßnahmen zur Verfügung:

  • Änderung der Produktgestaltung
  • Rücknahme von Produkten aus der Zwischenhandelskette
  • Aussenden von Informationen über die korrekte Verwendung von Produkten
  • Ändern von Produkten vor Ort, zum Beispiel bei den Kunden
  • Rückruf von Produkten gegen Ersatz oder Rückerstattung

Darüber hinaus muss der Hersteller die für die Marktüberwachung zuständige Behörde informieren, sobald er weiß oder vermutet, dass von einem von ihm hergestellten Produkt eine Gefahr für Sicherheit und Gesundheit der Nutzer ausgeht.

Angemessene Maßnahmen

Ob im Falle eines mangelhaften Produktes ein Produktrückruf eingeleitet werden sollte, muss der Hersteller sorgfältig abwägen. Grundsätzlich muss er prüfen, ob ohne Rückruf eine Gefahr für Gesundheit oder Leben der Nutzer oder Dritter besteht.

Je größer die Wahrscheinlichkeit von Personenschäden ist, desto ernster sollte der Hersteller seine Pflichten nehmen und folglich das gefährliche Produkt vom Markt nehmen. Zusätzlich spielt eine Rolle, wer das Produkt nutzt. Gelangt das Produkt in erster Linie in die Hände von Endverbrauchern oder womöglich von Kindern, ist ein Rückruf fast zwingend notwendig. Wenn das Produkt von professionellen und damit fachkundigen Personen genutzt wird, reicht gegebenenfalls eine Warnung.

Grundsätzlich gilt: Die Vorkehrungen und Maßnahmen müssen geeignet sein, um Risiken für die Sicherheit und Gesundheit von Personen effektiv zu beseitigen.

Behördliche Maßnahmen

Damit Hersteller und Produktverantwortliche ihren Pflichten gegenüber den Nutzern ihrer Produkte gewissenhaft nachkommen und die Notwendigkeit eines Rückrufs einzig aus sachlichen Gründen beurteilen, haben die Marktüberwachungsbehörden verschiedene Eingriffsmöglichkeiten.

Für den Fall, dass ein Hersteller seiner Verantwortung nicht nachkommt, können sie geeignete Maßnahmen anordnen, zum Beispiel den Rückruf des betreffenden Produktes. Zudem droht eine Geldbuße, wenn die zuständigen Behörden nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig unterrichtet wurden.

Mit Blick auf das Unternehmensimage ist dies eher nicht von Vorteil. Deshalb ist es besser, selbst aktiv zu werden und zu handeln. Damit das möglich wird, empfiehlt sich die rechtzeitige Einrichtung eines Rückruf-Teams.

Fazit: Ein gutes Rückrufmanagement erleichtert die Zusammenarbeit mit den Behörden.

Publikationen

Produktrückrufe - Anforderungen und Ablauf

baua: Praxis kompakt 2021

Nach dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) dürfen Produkte nur dann auf den europäischen Binnenmarkt gelangen, wenn sie bestimmte Sicherheitsanforderungen erfüllen. Nicht selten wird ein Sicherheitsrisiko aber erst bekannt, wenn das Produkt bereits auf dem Markt ist. Dann sind Hersteller, …

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