Interpretation der Maschinenrichtlinie

Die Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) ist eine europäische Rechtsvorschrift, die die Sicherheit von Maschinen regelt. Sie legt Anforderungen fest, die Hersteller von Maschinen erfüllen müssen, bevor sie ihre Produkte auf den Markt bringen dürfen.

Die BAuA arbeitet in den nationalen und internationalen Gremien bei der Umsetzung der Maschinenrichtlinie mit. An dieser Stelle finden Sie Ergebnisse, die eine Interpretation zu einzelnen Sachverhalten der Maschinenrichtlinie darstellen. Die Interpretationen der Maschinenrichtlinie beinhalten die Klärung und Auslegung verschiedener Aspekte, um sicherzustellen, dass die Anforderungen der Richtlinie korrekt umgesetzt werden.

Diese Interpretationen sind nicht rechtsverbindlich. Sie unterstützen eine einheitliche Anwendung der Richtlinie.

Publikationen und Dokumente

Leitfaden zur Umsetzung des CE-Kennzeichnungsverfahrens für Maschinen

Forschungsbericht 2005

Der vorliegende Leitfaden dient als Handlungshilfe für die Konstruktion und den Bau von sicheren und den rechtlichen Forderungen entsprechenden Maschinen.

Zielgruppe des Leitfadens sind die Hersteller von Sondermaschinen und Kleinserien sowie Betreiber, die durch den Eigenbau oder die Veränderung …

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Analyse von Konformitätsnachweisen für Maschinen: Inhalte, Formen, Vorgehensweise bei der Erarbeitung

Bericht 2005

Im Rahmen des vorliegenden Berichtes wird die Umsetzung der Anforderungen der Maschinenrichtlinie (MaschRL) in die betriebliche Praxis analysiert und bewertet. Im Mittelpunkt des Projektes stehen Hersteller von Unikaten und Kleinserien sowie Betreiber, die durch Eigenbau, Verkettung oder …

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Interpretationen durch BMAS und BAuA

Interpretation der Maschinenrichtlinie durch die Arbeitsgruppe Maschinen der EU-Kommission

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