Interpretationspapier Maschinenanlagen

In der europäischen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (national umgesetzt durch 9. ProdSV) wird der Begriff "Maschine" sehr weit gefasst und umfasst auch Maschinenanlagen als sogenannte "Gesamtheit von Maschinen". In Praxis treten immer wieder Probleme auf bezüglich der Anwendung auf komplexe Anlagen wie zum Beispiel Fertigungsstraßen, Maschinenanlagen in der Metallindustrie, Getränkeindustrie und viele andere mehr auf. Dieses Papier gibt eine Hilfestellung bei der Interpretation der Anlagendefinition der Maschinenrichtlinie und beschreibt an Hand eines Ablaufschemas die Vorgehensweise für die Entscheidung, ob es sich um eine Gesamtheit von Maschinen im Sinne der Maschinenrichtlinie handelt.

Das Papier wurde in einer Arbeitsgruppe vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), vom Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Baden-Württemberg in Abstimmung mit den Marktüberwachungsbehörden der Länder, von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), von einzelnen Unfallversicherungsträgern sowie vom Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) erarbeitet und ist als amtliche Bekanntmachung (Bek. d. BMAS vom 5.5.2011, IIIb5-39607-3) im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) 2011, S. 233 veröffentlicht worden.www.gmbl-online.de

Dokument

Interpretationspapier: Gesamtheit von Maschinen nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

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