Interpretationspapier Biogasanlagen

Hier finden Sie Informationen, die Ihnen bei der Interpretation des Begriffs "Gesamtheit von Maschinen" im Zusammenhang mit der Anwendung der Maschinenrichtlinie auf Biogasanlagen helfen.

In der europäischen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (national umgesetzt durch 9. ProdSV) wird der Begriff "Maschine" sehr weit gefasst und umfasst auch Maschinenanlagen als sogenannte "Gesamtheit von Maschinen". In Praxis treten immer wieder Probleme auf bezüglich der Anwendung auf komplexe Anlagen.

Dieses Interpretationspapier gibt Hinweise zur Beurteilung, inwieweit Biogasanlagen in den Anwendungsbereich der europäischen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG fallen und unter welchen Bedingungen es sich hierbei um eine Gesamtheit von Maschinen im Sinne der Richtlinie handelt.

Das Papier wurde durch eine temporäre Arbeitsgruppe des Arbeitsausschusses Marktüberwachung unter Federführung von Baden-Württemberg und Beteiligung von Rheinland-Pfalz, Hessen, Niedersachsen sowie des BMAS, Referat IIIb5 und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin erarbeitet und in der 28. Sitzung des Arbeitsausschusses Marktüberwachung (AAMÜ) am 20. und 21. Mai 2014 in Mainz beschlossen.

Dokument

Interpretationspapier zur Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG auf Biogasanlagen

(PDF, 119 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

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