Ja, im § 65 des Leitfadens für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG aufgeführte Produkte, die für eine gewerbliche oder industrielle Nutzung bestimmt sind, sind vom Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie ausgeschlossen.
Für diese Kategorie von Produkten unterscheidet die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG nicht zwischen Geräten, die für den häuslichen Gebrauch bestimmt sind und Geräten, die für eine gewerbliche oder industrielle Nutzung bestimmt sind, sondern betrachtet alle Anwendungsbereiche.