Sind Produkte, die von Profis zur Musical-, Konzert- oder sonstigen Showausgestaltung genutzt werden, wie Saal-Lautsprecher, professionelle Videorecorder, DVD-Spieler für Fernsehanstalten, Verstärker von Beschallungsanlagen, gemäß der Beispielliste aus § 65 des Leitfadens zur Maschinenrichtlinie vom Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ausgeschlossen?

Ja, im § 65 des Leitfadens für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG aufgeführte Produkte, die für eine gewerbliche oder industrielle Nutzung bestimmt sind, sind vom Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie ausgeschlossen.

Für diese Kategorie von Produkten unterscheidet die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG nicht zwischen Geräten, die für den häuslichen Gebrauch bestimmt sind und Geräten, die für eine gewerbliche oder industrielle Nutzung bestimmt sind, sondern betrachtet alle Anwendungsbereiche.

Mehr zu Maschinen‐ und Betriebssicherheit