Sind Hebeausrüstungen für Gabelstapler auswechselbare Ausrüstungen?

Ein Teleskopausleger zum Heben, der zum Zusammenbau mit einem Gabelstapler durch den Benutzer vorgesehen ist, um hängende Lasten zu heben, ist eine auswechselbare Ausrüstung nach Artikel 1 (1) (b) und 2 (b) der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Der Hersteller der auswechselbaren Ausrüstung muss sicherstellen, dass die Kombination der auswechselbaren Ausrüstung und des Staplers oder des Staplers, der zum Zusammenbau vorgesehen ist, alle zutreffenden grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen des Anhangs I, eingeschlossen die zutreffenden Anforderungen des Teil 4 dieses Anhangs erfüllt und er muss das zutreffende Konformitätsbewertungsverfahren durchführen. Die auswechselbare Ausrüstung muss mit Anleitungen geliefert werden, die den Typ oder die Typen des Staplers genau angeben, mit welchen die Ausrüstung vorgesehen ist, zusammengebaut zu werden, entweder durch Angabe der technischen Eigenschaften der Stapler oder wenn nötig durch genaue Angabe der Modelle. Diese Anleitungen müssen alle notwendigen Informationen für sicheren Zusammenbau und Benutzung der auswechselbaren Ausrüstung enthalten, insbesondere muss die maximale Last angeben werden, die mit der angebauten Ausrüstung durch den Stapler für alle Positionen der Last sicher gehoben werden kann.

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