Unterliegen in Betonteilen eingebaute Hebeanker der Maschinenrichtlinie?

Hebeanker werden nur als Lastaufnahmemittel nach Artikel 1 (1) d) der Maschinenrichtlinie betrachtet, wenn sie gesondert in Verkehr gebracht werden.

Einteilung der Ausrüstungen, die mit Maschinen zum Heben für das Heben von Lasten verwendet werden (PDF, 189 KB)

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