Unterliegen auf Straßenfahrzeugen angebrachte Maschinen der Maschinenrichtlinie?

Ja, auf Straßenfahrzeugen montierte Maschinen fallen in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie.

  • Wenn die Konformität der Maschine für sich allein bewertet werden kann, wird die Konformitätserklärung durch den Hersteller der Maschine erstellt.
  • Kann die Konformität der Maschine nur bewertet werden, wenn die Maschine auf dem Fahrzeug montiert ist, muss die Konformitätserklärung von demjenigen erstellt werden, der den Zusammenbau vornimmt.

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