Wie werden Hebegeräte für Flugzeuge von der Maschinenrichtlinie behandelt?

Eine Gruppe von Hebegeräten, die zum Zwecke des Hebens von Flugzeugen für Inspektions- oder Instandsetzungszwecke aufeinander abgestimmt zusammenwirken, wird als eine Gesamtheit von Maschinen gemäß Anhang IV 16. "Hebebühnen für Fahrzeuge" der Richtlinie 2006/42/EG betrachtet.

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