Sind Austauschelemente für temporär hängende Personenaufnahmemittel (Temporary suspended platforms, TSPs) auswechselbare Ausrüstungen im Sinne der Maschinenrichtlinie?

Temporär hängende Personenaufnahmemittel bestehend aus Arbeitsplattform, Winde und Aufhängekonstruktion sind Anhang IV Maschinen. Der Hersteller muss das notwendige Konformitätsbewertungsverfahren für eine vollständige Maschine durchführen. Austauschelemente für temporär hängende Personenaufnahmemittel sind keine auswechselbaren Ausrüstungen, da sie die Funktion der Maschine nicht ändern und auch keine unvollständigen Maschinen. Sie werden als Komponenten oder Ersatzteile betrachtet. Der Benutzer, der ein Austauschelement beschafft, ist für die Überprüfung der Kompatibilität mit den anderen Elementen des temporär hängenden Personenaufnahmemittels verantwortlich. Dies unterliegt den Regelungen der Arbeitsmittelbenutzungsrichtlinie. Der Benutzer sollte sich an die Originalbetriebsanleitung halten. Zur Überprüfung der Kompatibilität separat in Verkehr gebrachter Austauschelemente wird empfohlen, diese mit einer Zusammenbauanleitung und einer Kennzeichnung zu versehen, die Informationen für den sicheren Zusammenbau enthält.

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