Unterliegen Treppen- und Plattformlifte für Personen mit eingeschränkter Mobilität der Medizingeräterichtlinie oder der Maschinenrichtlinie?

Treppen- und Plattformlifte für Personen mit eingeschränkter Mobilität sind im Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie. Sie unterliegen nicht der Medizingeräterichtlinie.

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