Nein. Teleskopierbare Arbeitskörbe, die zum Anhängen an Containertraversen von Containerhafenkränen vorgesehen sind, um Personen (Lascher) in eine Position zu Heben, von der aus sie die Verriegelungen von Containern auf Schiffen lösen können, werden in Übereinstimmung mit der Vorbemerkung 7 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG als Arbeitsmittel betrachtet und unterliegen nicht dem Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie.