Wie ist die Absturzhöhe bei feststehenden Arbeitsplattformen (Maschinen zum Heben von Personen nach Anhang IV 17.) zu bestimmen, die auf Ebenen eingesetzt werden, die höher als die Bodenebene liegen?

Die Absturzhöhe ist zu bestimmen zwischen der Arbeitsebene und der Ebene, auf die der Absturz möglich ist. Wenn die bestimmungsgemäße Verwendung den Einsatz auf höheren Ebenen als der Bodenebene vorsieht, ist das zu berücksichtigen.

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