Ist die EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MRL) auf "Schaltschränke für Maschinen", die gesondert in Verkehr gebracht werden, anzuwenden?

Die MRL nimmt in Artikel 1 Absatz 2 Niederspannungsschaltgeräte und -steuergeräte von ihrem Anwendungsbereich aus, sofern diese der Niederspannungsrichtlinie (NSpRL) unterliegen. "Schaltschränke für Maschinen", die innerhalb der Spannungsgrenzen der NSpRL verwendet werden, unterliegen als Niederspannungs-Schaltgerätekombination dem Anwendungsbereich der NSpRL und fallen nicht in den Anwendungsbereich der MRL. Sie erhalten die EG-Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung nach NSpRL sowie die gesamte notwendige technische Dokumentation. Auch kann es für einen "Schaltschrank für Maschinen" keine Einbauerklärung nach MRL geben, da ein "Schaltschrank für Maschinen" nicht die Definition einer unvollständigen Maschine im Sinne der MRL erfüllt.

Wenn der "Schaltschrank für Maschinen" allerdings auch die Steuerung von Sicherheitsfunktionen der Maschine beinhaltet, ist dieser Schaltschrank als Sicherheitsbauteil nach der MRL einzustufen. Für einen solchen "Schaltschrank für Maschinen" muss der Inverkehrbringer die Anforderungen der MRL einhalten und damit z. B. auch eine EG-Konformitätserklärung nach MRL ausstellen und beilegen sowie eine Betriebsanleitung mitliefern. In diesem Fall greift die NSpRL nur noch über Anhang I, Nr. 1.5.1 MRL hinsichtlich ihrer Schutzziele.

Ein Schaltschrankbauer kommt in die Herstellerverantwortung, wenn er nicht nur im Auftrag des Maschinenherstellers "als verlängerte Werkbank" agiert. Das heißt, wenn er den Schaltschrank nicht nur mit den vom Maschinenhersteller vorgegebenen Bauteilen an Hand dessen Schaltplan bestückt, verdrahtet bzw. konfiguriert oder programmiert sondern der Schaltschrankbauer wählt selbst die, für die vom Maschinenhersteller vorgegebenen Sicherheitsfunktionen, notwendigen Bauteile aus und verdrahtet bzw. konfiguriert oder programmiert diese nach einem von ihm selbst erstellten Plan. Das heißt: Er nimmt durch die Tätigkeit selbst Einfluss auf die Erfüllung der Sicherheitsfunktion. Damit übernimmt er die Verantwortung für die korrekte Ausführung dieses Teils der Gesamtsicherheitsfunktion an der Maschine.

Durch die beim Inverkehrbringen eines Sicherheitsbauteils mitzuliefernde Betriebsanleitung wird es dem Hersteller der Maschine ermöglicht die gesamte Sicherheitsfunktion zu bewerten und somit zu realisieren.

Diese Antwort bezieht sich nicht auf das Inverkehrbringen des reinen Gehäuses eines solchen Schaltschrankes ohne die Teile der Maschinensteuerung.

Diese Antwort ist mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) abgestimmt.

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