Fallen handgeführte Seilblöcke/Seilzüge unter die Maschinenrichtlinie?

Ja; der Anwendungsbereich der Richtlinie 2006/42/EG schließt handbetriebene Maschinen zum Heben von Lasten ein.

Der Hersteller muss entscheiden, ob der handgeführte Seilblock/Seilzug zum Heben von Lasten verwendet werden soll oder vernünftigerweise vorhersehbar so verwendet wird. Kann das Heben von Lasten konstruktiv nicht verhindert werden, sollte der Hersteller auf sein Produkt die Maschinenrichtlinie anwenden.

Es ist zweifelhaft, ob sich ein Hersteller den Anforderungen der Maschinenrichtlinie allein dadurch entziehen kann, indem er sein Produkt mit einer Aufschrift "nicht zum Heben von Lasten" versieht. Wenn der Benutzer erkennt, dass das Produkt technisch geeignet ist, Lasten zu heben, wird er es vorhersehbar auch dafür benutzen.

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