Ja; Aufzüge sind Maschinen. Sie fallen dann unter die Maschinenrichtlinie, wenn sie keiner anderen Richtlinie, z. B. Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU, zugeordnet werden können.
Die Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe i findet keine Anwendung auf
- mit einer Maschine verbundene Hebezeuge, die ausschließlich für den Zugang zu Arbeitsplätzen - einschließlich Wartungs- und Inspektionspunkten an Maschinen - bestimmt sind.
Aufzüge in Windkraftanlagen fallen demnach unter die Maschinenrichtlinie.