Sind Aufzüge in Windkraftanlagen Maschinen im Sinne der Maschinenrichtlinie?

Ja; Aufzüge sind Maschinen. Sie fallen dann unter die Maschinenrichtlinie, wenn sie keiner anderen Richtlinie, z. B. Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU, zugeordnet werden können.

Die Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe i findet keine Anwendung auf

  • mit einer Maschine verbundene Hebezeuge, die ausschließlich für den Zugang zu Arbeitsplätzen - einschließlich Wartungs- und Inspektionspunkten an Maschinen - bestimmt sind.

Aufzüge in Windkraftanlagen fallen demnach unter die Maschinenrichtlinie.

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