Ja; Windkraftanlagen einschließlich Turm erfüllen die Definition der Maschine nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.
Siehe hierzu auch die Antwort der EU-Kommission auf die Frage Nr. 31 in den FAQ zur Bauproduktenverordnung:
https://ec.europa.eu/growth/sectors/construction/product-regulation/faq
Zum Schutz vor elektrischen Gefährdungen sind auf die Windkraftanlage die Schutzziele der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU in Verbindung mit den harmonisierten Normen, nicht aber die Niederspannungsrichtlinie selbst, anzuwenden.
Gleichzeitig sind Windkraftanlagen bauliche Anlagen und müssen baurechtliche Anforderungen erfüllen.