Sind Kleinst-Motorräder (Pocket-Bikes) und Go-Karts Maschinen?

Ja; Pocket-Bikes haben einen Motorantrieb, mit dem sie Geschwindigkeiten über 45 km/h erreichen können. Sie sind von der Richtlinie 2002/24/EG über Zweirädrige Fahrzeuge ausgenommen. Wegen ihrer sehr geringen Abmessungen sind sie für den Straßenverkehr nicht vorgesehen bzw. nicht zugelassen. In diesen Fällen unterliegen sie der Maschinenrichtlinie.

Das oben gesagte gilt auch für Go-Karts. Diese sind keine feststehenden oder verfahrbaren Jahrmarktgeräte, da sie vorhersehbar nicht nur dort einsetzbar sind. Sie sind wegen ihrer Konstruktion mit Verbrennungsmotor auch kein Spielzeug. In EU Kommission Directive 98/37/EC Machinery Working Group WG-2003.29rev1 ordnete die EU-Kommission Go-Karts, die nicht für professionelle Motorrennen gebaut werden, eindeutig den Maschinen zu. Diese Zuordnung hat auch unter der Richtlinie 2006/42/EG weiterhin Gültigkeit.

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