Für die Ausbildung wird ein Hydraulik bzw. Pneumatik Baukasten hergestellt, der Steuerelemente, Leitungen und Arbeitszylinder enthält. Fällt der Baukasten in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie?

Nein; mit dem Baukasten kann ein Hydraulik- oder Pneumatiksystem aufgebaut und ein Zylinder bewegt werden. Dieser Zylinder dient aber keiner bestimmten Anwendung, wie es die Definition der Maschine verlangt. Also ist der Baukasten keine Maschine.

Zu prüfen ist, ob der Baukasten eine unvollständige Maschine ist. Dieses wäre er nur dann, wenn daraus eine vollständige Maschine hergestellt werden soll. Der Hersteller gibt aber an, dass der Baukasten für Ausbildungszwecke verwendet werden soll, also nicht für den Einbau in eine funktionsfähige Maschine.

Anders wäre es, wenn der Baukasten eine Arbeitseinheit, z. B. eine Schere, enthalten würde, mit der gearbeitet werden könnte. In diesem Fall entsteht bei der Montage eine Maschine.

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