Für Ausbildungszwecke wird ein Modell eines Roboters verwendet, das nur einige, wesentliche Baugruppen des Roboters enthält. Ist das Modell eines unvollständigen Roboters eine Maschine im Sinn der Maschinenrichtlinie?

Nein; das Modell, dass nur einzelne Baugruppen eines Roboters enthält, ist nach der Montage keine funktionsfähige Maschine.

In diesem Fall ist zu prüfen, ob das Modell eine unvollständige Maschine ist. Dies ist dann der Fall, wenn es schon fast eine Maschine ist und z. B. mit anderen Komponenten zu einer vollständigen, funktionsfähigen Maschine vervollständigt werden soll. Ist es dafür nicht vorgesehen oder nicht geeignet, dann ist für dieses Modell die Maschinenrichtlinie nicht anwendbar.

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