Ein Roboter wird mit dem Verwendungszweck gebaut, dass dieser für Ausbildungszwecke der Instandhaltung ständig montiert, erprobt und wieder demontiert werden soll. Fällt dieser Roboter in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie?

Ja; die Richtlinie 2006/42/EG setzt voraus, dass eine Maschine für eine bestimmte Anwendung zusammengefügt wurde.

Der Roboter soll soweit montiert werden, dass er praxisgerecht erprobt werden kann. Er ist in diesem Zustand für eine bestimmte Anwendung, z. B. Ergreifen und Transportieren von Teilen, voll funktionsfähig. Er hat in diesem Zustand die Anforderungen der Maschinenrichtlinie zu erfüllen.

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