Benutzung und Erhaltung elektrischer Produkte

Um Unfälle zu vermeiden, gelten bestimmte Anforderungen für die Benutzung und den Erhalt von elektrischen Produkten. Für den Arbeitsplatz sind sie in der Betriebssicherheitsverordnung festgehalten. Für Privatpersonen ist die Betriebsanleitung besonders wichtig.

Unter einer Benutzung versteht man alle Maßnahmen, die ein elektrisches Betriebsmittel betreffen (§ 2 Abs. (3) BetrSichV). Dazu gehören Erprobung, Ingangsetzen, Stillsetzen, Gebrauch, Instandsetzung und Wartung, Prüfung, Sicherheitsmaßnahmen bei Betriebsstörung, Um- und Abbau und Transport.

Die wichtigsten Grundsätze bei der Benutzung sind:

  • bestimmungsgemäße Benutzung entsprechend der Festlegungen des Herstellers und
  • regelmäßige Überprüfung des ordnungsgemäßen Zustandes von elektrischen Produkten.

Die Anforderungen an die Benutzung von elektrischen Produkten sind in der Betriebssicherheitsverordnung für den Einsatz im gewerblichen Bereich festgehalten.

Werden Beschaffenheitsanforderungen nicht eingehalten oder werden elektrische Produkten unsachgemäß benutzt, kann das zu Unfällen führen. Solche Unfälle, also elektrische Unfälle am Arbeitsplatz und im privaten Bereich, hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin untersucht. Im Forschungsbericht Fb 941 kommen die Autoren zu dem Schluss, dass "die Ursachen für elektrische Unfälle vor allem in Verhaltensfehlern zu sehen sind". Das heißt, dass die unsachgemäße Benutzung von elektrischen Geräten und Anlagen - also die Handhabung oder Reparaturen - und die unterlassene Wartung zu Unfällen führen.

Technische Maßnahmen gibt es für diese Fälle nicht. Als einziges Präventionsmittel bleibt hier die Aufklärung. Im gewerblichen Bereich ist das die Unterweisung. Das bedeutet, die Beschäftigten müssen ausreichend informiert sein - insbesondere über die mit der Benutzung verbundenen Gefahren. Beschäftigte, die Instandsetzungs-, Wartungs- und Umbauarbeiten durchführen, benötigen spezielle Unterweisungen (§ 9 BetrSichV).

Betriebsanleitungen als wichtigste Informationsquelle für Privatpersonen

Der private Bereich unterliegt nicht der Betriebssicherheitsverordnung. Deshalb ist es besonders wichtig, dass sich Privatpersonen über Gefährdungen informieren, die von den elektrischen Produkten ausgehen können. Die wichtigste Informationsquelle dazu sind die Betriebsanleitungen der Hersteller. In diesen Dokumenten ist beschrieben:

  • wofür das Produkt anzuwenden ist (bestimmungsgemäße Benutzung),
  • welche Personen von der Benutzung ausgeschlossen sind (z. B. kleine Kinder, Träger von implantierbaren medizinischen Geräten),
  • unter welchen Umgebungsbedingungen das Produkt benutzt werden darf
  • welche Anwendung ausgeschlossen ist,
  • zu welchen Gefährdungen es erfahrungsgemäß bei Fehlanwendung kommen kann (Warnhinweise),
  • ggf. eine Montageanleitung,
  • ob und durch wen eine Wartung durchzuführen ist,
  • was im Störungsfall zu unternehmen ist.

Darüber hinaus gibt es im Internet zahlreiche Seiten, die sich mit Fragen der Elektrosicherheit im privaten Bereich beschäftigen.

Angaben des Hersteller als Basis für die Gefährdungsbeurteilung

Im gewerblichen Bereich können die Angaben des Herstellers als Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung dienen. Aufbauend auf die Gefährdungsbeurteilung trifft der Arbeitgeber die erforderlichen Vorkehrungen und stellt sicher, dass während der gesamten Betriebszeit die Bestimmungen der geltenden Vorschriften für elektrische Produkte eingehalten werden.

Die Vorschriften bezüglich der Beschaffenheitsanforderungen an elektrische Produkte finden Sie auf der Seite Grundlegende Beschaffenheitsanforderungen

Um die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung zu präzisieren, hat der Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) die Technischen Regeln zur Betriebssicherheit (TRBS) erlassen. Für den Betrieb von elektrischen Arbeitsmitteln bzw. Produkten sind vor allem folgende TRBS anzuwenden:

  • TRBS 1111 "Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung"
  • TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen"
  • TRBS 1203 "Befähigte Personen"

Wer elektrische Betriebsmittel und Anlagen benutzt, muss außerdem die Anforderungen der DGUV Vorschrift 3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" sowie der VDE 0105-100: "Betrieb von elektrischen Anlagen. Teil 100: Allgemeine Festlegungen" erfüllen.

Publikationen und Dokumente

Elektrounfälle in Deutschland

Forschungsbericht 2006

Im Vergleich zu anderen Unfällen bilden Elektrounfälle quantitativ eine relativ kleine Gruppe. Dennoch sind zum Schutz von Personen, Tieren und Sachwerten umfangreiche Maßnahmen notwendig, da noch immer Todesfälle, schwerwiegende Verletzungen und erhebliche Sachschäden zu beklagen sind.

Die …

Zur Publikation

BGI 5190 Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel - Organisation durch den Unternehmer

(PDF, 298 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

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