Verbraucherinformation zu Licht emittierenden Dioden (LED)

LED-Lampen sind auf dem Vormarsch. Aber wer kennt sich schon wirklich aus mit der neuen Technologie? Und was ist mit dem Strahlenrisiko? Hier finden Sie alle Informationen, die Ihnen bei Auswahl und Verwendung von LED helfen.

2009 hat die Europäische Union beschlossen, die Verwendung von Glühlampen stufenweise in Abhängigkeit von der Leistung zu verbieten. Ziel dieses Verbots ist die Einsparung von Energie. Aktuell dürfen bereits viele Glühlampen für die allgemeine Beleuchtung in der EU nicht mehr hergestellt werden (100 W, 75 W, 60 W, 40 W und 25 W). Seit dem Verbot ist eine rasante Entwicklung von Lichtquellen in Form von Licht emittierenden Dioden zu beobachten. Lampen auf LED-Basis ersetzen immer mehr andere Lampen. Bislang standen Ihnen als Verbraucherin und Verbraucher nur wenige Informationen zu diesen Produkten und zum sicheren Umgang damit zur Verfügung. Deshalb haben wir hier für Sie alles Wissenswerte rund um die LED-Technik zusammengestellt.

LED-Röhrenlampe
© Regierungspräsidium Kassel

Vorteile der LED-Lampen

Gegenüber den herkömmlichen Lampen haben die LED-basierten Lampen folgende Vorteile:

  • LED-Leuchtmittel haben einen geringeren Stromverbrauch.
  • Sie erzeugen ein flimmerfreies Licht.
  • Das Licht ist nach dem Einschalten sofort in voller Helligkeit verfügbar.
  • Die Lebensdauer der LED-Leuchtmittel ist nicht von der Schalthäufigkeit abhängig.
  • Das Lichtspektrum von LED-Leuchtmitteln kann beliebig zusammengesetzt werden. Sie sind für die allgemeine Beleuchtung geeignet und können frei von ultravioletten und infraroten Anteilen sein.

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Nachteile der LED-Lampen

  • Durch die schnelle Entwicklung der LED-Lampen liegen noch nicht alle entsprechenden Normen vor. Bis das der Fall ist, beurteilt der Hersteller mittels Risikobeurteilung selbst, ob alle sicherheitsrelevanten Aspekte bei seinem Produkt berücksichtigt sind. Eine Prüfpflicht der Produkte besteht nicht.
  • Es gibt keine gesicherten Erkenntnisse über das Langzeitverhalten von LED-Lampen. Was bekannt ist: Hohe Temperaturen verkürzen die Lebensdauer und verringern die Helligkeit von LED.
  • Da die LED gerichtetes Licht erzeugen, haben die LED-Lampen eine andere Verteilung des Lichtstromes. Deshalb ändern sich die lichttechnischen Merkmale der Raumbeleuchtung, wenn die vorhandenen Lampen durch LED-Lampen ersetzt werden. Die geltenden Vorschriften und Normen werden dann möglicherweise nicht mehr erfüllt.
  • Auf dem Markt werden zurzeit mehrere Varianten LED-Röhrenlampen als Ersatz für die konventionelle Leuchtstofflampe angeboten. Diese stellen unterschiedliche Anforderungen an die Leuchten, in die sie eingesetzt werden. Durch die fehlende Vereinbarkeit der LED- und Leuchtstoff-Technologien können sich für die Nutzer entsprechende Risiken ergeben wie z. B. die Gefahr eines Stromschlags.
  • Als Ersatz für Glühlampen und CFL-Lampen (Compact Fluorescent Lamp) werden LED-Lampen für die verschiedenen marktgängigen Fassungsformen angeboten. Einige davon verfügen über keinen oder keinen ausreichenden Berührungsschutz. Wenn die unter Spannung stehenden Leuchtdioden berührt werden, kann es zum tödlichen Stromschlag kommen.
  • Hoher Verbrauch an Edelmetallen (Gold, Kupfer, seltene Erden usw.) für die notwendige Elektronik, die mit jeder LED-Lampe neu benötigt wird.

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Beurteilung der Risiken durch optische Strahlung

Die Risiken durch die optische Strahlung sämtlicher Typen von Lampen können mit der Norm DIN EN 62471 (VDE 0837-471:2009-03): Photobiologische Sicherheit von Lampen und Lampensystemen (Ausgabedatum: 2009-03) bewertet werden. Die Photobiologie erforscht die Beziehung zwischen Licht und Organismen, also auch mögliche Wirkungen von Licht auf den Menschen und seine Gesundheit. Nach dieser Norm werden die Lampen in eine von vier Gruppen eingeteilt.
Freie Gruppe: Lampen/Leuchten stellen keine photobiologische Gefahr dar.
Risikogruppe 1: Lampen/Leuchten stellen aufgrund normaler Einschränkungen durch das Verhalten der Nutzer keine Gefahr dar.
Risikogruppe 2: Lampen/Leuchten stellen aufgrund der Abwendungsreaktionen von hellen Lichtquellen oder durch thermisches Unbehagen keine Gefahr dar.
Risikogruppe 3: Lampen/Leuchten stellen schon für flüchtige oder kurzzeitige Bestrahlung eine Gefahr dar. Eine Verwendung in der allgemeinen Beleuchtung ist nicht erlaubt.

Für die freie Gruppe und Risikogruppen 1 ist keine Kennzeichnung erforderlich. Für die Risikogruppe 2 ist eine Kennzeichnung erforderlich. Im Moment wird üblicherweise das folgende Symbol verwendet:

Kennzeichen für Risikogruppe 2

Die Risikogruppe 3 ist in der Allgemeinbeleuchtung nicht zugelassen.

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Angebotene Varianten der LED-Röhrenlampen

Äußerlich unterscheiden sich die LED-Röhrenlampen nicht von den konventionellen Leuchtstofflampen. Probleme können allerdings bei der Leuchte entstehen, da einige LED-Röhren einen Umbau der Leuchte erfordern, wie z. B. die Konversions-Variante.

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1. Retrofit-Variante

Leuchten, die als Leuchtmittel Leuchtstofflampen verwenden, benötigen zusätzliche elektrische/elektronische Bauelemente, da Leuchtstofflampen nicht wie Glühlampen direkt an der Netzspannung betrieben werden können. Man kann grundsätzlich zwei Bauformen unterscheiden:

a) Bauform mit konventionellen/verbessertem Vorschaltgerät (KVG/VVG). Neben dem Vorschaltgerät ist dabei in der Leuchte noch ein Starter eingebaut.

b) Bauform mit elektronischem Vorschaltgerät (EVG). In dieser Bauform ist kein Starter notwendig, dessen Funktion wird ebenfalls vom elektronischen Vorschaltgerät übernommen.

Für beide Leuchten-Bauformen gibt es auf dem Markt passende Retrofit-LED-Röhrenlampen. Eine LED-Röhrenlampe ersetzt dabei die Leuchtstofflampe. Ist die LED-Röhrenlampe für den Betrieb in einer Leuchte der Bauform KVG/VVG vorgesehen, wird diese zusammen mit einem speziellen Starter vertrieben. Dieser ersetzt in der KVG/VVG-Bauform den vorhandenen Starter. Ein Umbau der vorhandenen Leuchte ist nicht notwendig.
Informationen vom Hersteller für die Verwendung der LED-Röhrenlampe müssen beachtet werden, da nicht alle Produkte für alle Bauformen/Vorschaltgeräte geeignet sind. Für LED-Röhrenlampen zum Einsatz in Leuchten der Bauform EVG gibt es z.B. Kompatibilitätslisten von den Herstellern die unbedingt beachtet werden müssen.
Hinweis: Retrofit-LED-Röhrenlampen sind in Sonderbauformen von Leuchten, bei denen z.B. mehrere Leuchtstofflampen in Reihe geschaltet sind, oft nicht einsetzbar.
Soll wieder eine konventionelle Leuchtstofflampe statt der LED-Röhrenlampe eingesetzt werden, muss für die Bauform KVG/VVG auch der Starter erneut passend ausgetauscht werden. Eine konventionelle Leuchtstofflampe benötigt auch einen konventionellen Starter. Wird das nicht beachtet, ist das zwar nicht gefährlich, aber die Lampe leuchtet nicht oder kann Schaden nehmen.

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2. Konversions-Variante

Sie setzt einen aufwendigen Umbau der vorhandenen Leuchte voraus. Wer eine Lampe umbaut, wird dadurch zum Hersteller der Leuchte. Die betreffende Person ist dann für deren Sicherheit verantwortlich und muss alle Verpflichtungen erfüllen, die Herstellern gesetzlich vorgeschrieben sind. Der Umgang mit einer umgebauten Leuchte kann Risiken bergen, da nicht sicher ist, ob z. B. die erforderlichen Isolationsabstände eingehalten wurden.
Weil beim Umbau wichtige Bauteile der Leuchte überbrückt werden, bestehen beim Rücktausch (LED-Röhrenlampe soll wieder durch eine Leuchtstofflampe ersetzt werden) einige Risiken. Möglich ist z. B. ein Kurzschluss, der mit einem lauten Knall einhergehen kann. Dieser kann Sekundärunfälle verursachen, wie z. B. einen schreckbedingten Leitersturz. Bei unsachgemäßem Umbau besteht natürlich auch das Risiko eines Stromschlages.

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3. "Vorgetäuschte" Retrofit-Variante

Bei dieser Variante wird der verwendenden Person scheinbar eine Retrofit-Variante angeboten, die jedoch tatsächlich einen Umbau der Leuchte erfordert. Damit handelt es sich eindeutig um eine Konversions-Variante.

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4. LED-Röhrenlampen mit elektrischem Durchgang

Diese Variante ist besonders gefährlich. Hier haben die Kontaktpins der einen Seite unmittelbare elektrische Verbindung zu den Kontaktpins der anderen Seite. Diese elektrische Verbindung ist von außen nicht erkennbar. Beim Wechseln dieser LED-Röhrenlampen besteht das Risiko eines Stromschlags.
Laut Hersteller dieser LED-Röhrenlampen ist ein Betrieb nur ohne den Starter möglich. Wenn Sie einen Hinweis auf das Entfernen des Starters und/oder auf den Betrieb der Leuchte ohne Starter finden, haben Sie es grundsätzlich mit dieser gefährlichen Variante zu tun.
Wegen der zahlreichen Risiken sollten Sie auf den Umbau der Leuchten auf jeden Fall verzichten. Verwenden Sie nur die Retrofit-Variante (die Leuchtstofflampe wird durch eine LED-Röhrenlampe und der herkömmliche Starter durch einen mit der LED-Röhrenlampe mitgelieferten, speziellen Starter ersetzt). Das schützt Sie und auch andere.

Risiko des elektrischen Schlags bei LED-Röhrenlampen mit elektrischem Durchgang
© Regierungspräsidium Kassel

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Tipps für die Praxis

Verwenden Sie nur Retrofit-Varianten als Ersatz für herkömmliche Leuchtstoffröhren in vorhandenen Leuchten. Hier ist kein Umbau der Leuchte notwendig.
Beachten Sie dabei folgendes:

  • Die Versorgungsspannung der LED-Röhrenlampe muss im Spannungsbereich der zu ersetzenden Leuchtstofflampe liegen.
  • Die Leistung der LED-Röhrenlampe muss kleiner oder gleich sein.
  • Die Abmessungen müssen identisch mit denen der konventionellen Leuchtstofflampe sein,
  • Das Gewicht der LED-Röhrenlampen darf das für das entsprechende Fassungssystem zugelassene Gewicht nicht übersteigen,
  • Sie sollten nur geprüfte und zertifizierte LED-Röhrenlampen verwenden!
  • Herstellerangaben zu welcher Leuchten-Bauform (KVG/VVG/EVG) die Retrofit-LED-Röhrenlampe passt und zugehörige Kompatibilitätslisten sind zu beachten!

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LED-Lampen als Ersatz für Glühlampen und CFL-Lampen für 230 V AC (Wechselspannung)

LED-Leuchtmittel (oben) und Halogenleuchtmittel (klassisch, unten) mit Sockel GU9
© Regierungspräsidium Kassel

Als Ersatz für Glühlampen und CFL-Lampen sind LED-Lampen für die verschiedenen Fassungsformen auf dem Markt. Einige dieser LED-Lampen verfügen über keinen oder keinen ausreichenden Berührungsschutz. Sie können diese Lampen daran erkennen, dass die Leuchtdioden und Lötstellen keine Abdeckung besitzen. Damit können unter Spannung stehende Teile direkt berührt werden. Es besteht deshalb das Risiko eines tödlichen elektrischen Schlags.

Risiko des elektrischen Schlags bei LED-Lampen ohne ausreichenden Berührungsschutzes
© Regierungspräsidium Kassel

Falls Sie eine solche Lampe bereits im Einsatz haben, sollten Sie diese unter Beachtung folgender Punkte sofort gegen eine sichere Lampe austauschen:

  • Bei ortsfesten Leuchten (z. B. Wand- und Deckenleuchten) schalten Sie immer zuerst die Sicherung in der Hausinstallation ab. Stellen Sie danach die Spannungsfreiheit fest.
  • Bei ortsveränderlichen Leuchten (z. B. Tisch- und Stehleuchten) ziehen Sie den Netzstecker.

Erst dann können Sie das Leuchtmittel gefahrlos austauschen. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie den Austausch selbst vornehmen sollen, holen Sie sich Hilfe bei der Elektrofachkraft.

Bei nicht zertifizierten LED-Lampen ist es möglich, dass diese nicht den aktuellen Regeln der Technik (Normen) entsprechen. Insbesondere hinsichtlich der photobiologischen Sicherheit sind komplizierte Messungen für die Einordnung der Lampe in die Risikogruppe notwendig. Bei den LED-Lampen der Risikogruppen 2 und 3 sind Schädigungen der Augen möglich.

Redaktion:
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: Dr. Jelena Nagel / Arne Sonnenburg
Regierungspräsidium Kassel: Robert Hennig, Thomas Apel
VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut GmbH: Holger Kilb
Bilder: Regierungspräsidium Kassel

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Publikationen

Photobiologische Sicherheit von Licht emittierenden Dioden (LED)

Bericht 2013

Fünfzig Jahre nach ihrer Erfindung erobern Licht emittierende Dioden (LED) immer mehr Anwendungen und halten zunehmend Einzug sowohl im beruflichen als auch im privaten Bereich. Da die rasanten Fortschritte der LED-Technologie zu immer leistungsstärkeren LED führen, stellt sich aus Sicht des …

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Licht emittierende Dioden (LEDs)

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Die Fortschritte bei der Technologie Licht emittierender Dioden (LEDs) haben zu leistungsstarken LEDs geführt. In einem Projekt der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) wurde untersucht, wie sicher sie für die Augen sind. Dieses Faltblatt informiert über die Ergebnisse.

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