Beschaffenheitsanforderungen an elektrische Produkte

Wichtigstes Kriterium ist die Sicherheit des Produkts. Elektrische Produkte dürfen bei bestimmungsgemäßer oder nicht vorgesehener, aber vorhersehbarer Verwendung, z. B. bei einer Fehlanwendung, keine Gefahr für Mensch und Rechtsgüter, z. B. Nutztiere oder Sachwerte, darstellen.

Die Beschaffenheitsanforderungen an elektrische Produkte sind in mehreren Gesetzen und Verordnungen festgelegt. Für einzelne Produktgruppen wie Medizinprodukte und Energieanlagen gibt es eigene Gesetze, die die Beschaffenheitsanforderungen für diese Gruppe bestimmen. Die Beschaffenheitsanforderungen an die meisten Produktgruppen sind im Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) zusammengefasst. Außerdem gibt es eine Reihe weiterer Gesetze und Verordnungen, die zusätzliche Anforderungen an die elektrischen Produkte stellen:

  • Elektrogesetz (ElektroG)
  • Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz (EMVG)
  • Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV)
  • Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BlmSchV)
  • Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG).

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