Die europäische Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU

Die europäische Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU (NSpRL) regelt die Sicherheitsaspekte für neue elektrische Produkte, die für den Betrieb bei Nennspannungen zwischen 50 V und 1000 V Wechselspannung bzw. 75 V und 1500 V Gleichspannung bestimmt sind.

Die NSpRL wurde durch das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und die 1. Verordnung zum ProdSG in das deutsche Recht umgesetzt.

Bei der Umsetzung wurde der Text der Niederspannungsrichtlinie nicht vollständig als Übersetzung in die deutsche Sprache übernommen, sondern umgearbeitet. Die Abschnitte, die Vorschriften zur Bereitstellung und Ausstellung von elektrischen Produkten auf dem Markt enthalten, werden direkt im ProdSG behandelt. Sie gelten einheitlich für alle Produkte. Spezifische Ziele der NSpRL wurden in der 1.ProdSV umgesetzt.

Die Niederspannungsrichtlinie bzw. die 1. Verordnung zur ProdSV enthält Vorschriften in Bezug auf alle Gefahren für Gesundheit und Sicherheit, die von elektrischen Produkten zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen ausgehen.

Am 17. März 2016 wurde auf Grund des § 8 Absatz 1 des Produktsicherheitsgesetzes vom 8. November 2011 (BGBl. I S. 2178, 2179; 2012 I S. 131) die erste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über elektrische Betriebsmittel - 1. ProdSV) veröffentlicht (BGBl. I Nr. 13 S. 502). § 8 Absatz 1 des ProdSG wurde durch Artikel 435 Nummer 1 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert.

Die Richtlinie 2014/35/EU wurde an den New Legislative Framework angeglichen. Sie ersetzt dabei die Richtlinie 2006/96/EG und trat am 20.04.2016 in Kraft. Dennoch behält die Richtlinie 2014/35/EU den gleichen Anwendungsbereich und Sicherheitsziele wie die Richtlinie 2006/96/EG.

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