Innovative Materialien
Aktuelle Herausforderung: Prüf- und Informationsanforderungen weiterentwickeln
Das EU-Chemikalienrecht stellt Informations- und Prüfanforderungen an Hersteller und Importeure chemischer Stoffe. Bei neuen "innovativen" Materialien sind viele Akteure damit überfordert. Hier setzt die BAuA im Interesse von Mensch und Umwelt ihre Forschung an.
© Uwe Völkner, Fotoagentur FOX
Innovative Materialien bieten zahlreiche Möglichkeiten vielseitige neue Produkte und Technologien zu entwickeln. Gleichzeitig sind sie in ihrer Wirkung auf Mensch und Umwelt im Regelfall nicht umfassend erforscht. Das gilt insbesondere für Materialinnovationen, die sich noch in der Entwicklungsphase befinden.
Von Nanomaterialien lernen
Die Ergebnisse aus der bisherigen Sicherheitsforschung zeigen, dass einige Nanomaterialien am Arbeitsplatz lungengängige Partikel und Fasern freisetzen. Diese führen bei den Beschäftigten zu Gefährdungen der Gesundheit. Für die Bewertung möglicher Risiken durch Nanomaterialien haben sich drei Kriterien als wichtig herausgestellt:
- das Staubungsverhalten, also wie Nanomaterialien bei einer bestimmten Tätigkeiten welche Art von luftgetragenen Stäube entwickeln und freisetzen,
- die Morphologie, also die Form, Gestalt und Struktur der Nanomaterialien
- die Biobeständigkeit, also die Fähigkeit von Nanomaterialien, sich in der Lungen- oder Gewebeflüssigkeit auflösen zu können. Dabei nimmt mit zunehmender Auflösungsgeschwindigkeit die Biobeständigkeit ab.
Ausweitung der Forschung
Allerdings ist das Risiko am Arbeitsplatz durch das Einatmen kritischer Partikel nicht auf Nanomaterialien beschränkt, sondern kann auch andere neu entwickelte Werkstoffe betreffen. Deshalb erweitert die BAuA ihre Forschungs- und Entwicklungsarbeit zur Sicherheit von Nanomaterialien auf andere innovative Werkstoffe und nutzt so ihre Erfahrung auf diesem Forschungsgebiet. Ziel ist dabei, die Prüf- und Informationsanforderungen im Rahmen des europäischen Chemikalienrechts weiterzuentwickeln und handhabbar zu gestalten.