Chemikalienrecht
Bundesstelle für Chemikalien
Die Bundesstelle für Chemikalien (BfC) ist ein Fachbereich der BAuA, der für die Durchführung von gesetzlichen Regelungen im Chemikalienrecht zuständig ist. Erfahren Sie hier, was die BfC zum Schutz von Menschen, Tieren und der Umwelt vor gefährlichen Chemikalien unternimmt.
© Uwe Völkner, Fotoagentur FOX
Die Aufgaben der BfC im Überblick:
- Auskunftsstelle für REACH, CLP und Biozide (REACH-CLP-Biozid Helpdesk)
- Chemikalienbewertung und Risikomanagement im Rahmen von REACH
- Umsetzung der EU-Verordnung zu Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP)
- Bewertung von Biozid-Wirkstoffen sowie Zulassung von Biozidprodukten
- Meldung von Biozidprodukten nach der Biozid-Meldeverordnung
- Umsetzung der Verfahren der FCKW-Verordnung, der Export- / Importverordnung (PIC-Verfahren) und der Verordnung über persistente organische Schadstoffe (POP)
- Austausch mit der Europäischen Kommission, der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), sowie mit zuständigen Behörden anderer Mitgliedstaaten,
- Koordination der weiteren an den Verfahren beteiligten Bundesoberbehörden sowie Informationsaustausch mit den Vollzugsbehörden der Bundesländer.
Publikationen
Schwerpunkte der BfC
Die Aufgabenbereiche der BfC umfassen die Regulierung von Industriechemikalien sowie die Zulassung und Bewertung von Biozidprodukten.
Weitere Aufgaben der BfC
Die Bundesstelle für Chemikalien übernimmt für folgende Verfahren die Berichtspflichten gegenüber der europäischen Kommission:
Termine
Publikationen
Praxisrelevante Hintergrundinformationen für mehr Sicherheit bei der Arbeit mit Gefahrstoffen.
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