Regulierung von Chemikalien und Bioziden

Die Bundesstelle für Chemikalien (BfC) ist ein Fachbereich der BAuA, der bundesweit und international federführend für die Durchführung von gesetzlichen Regelungen im Chemikalienrecht zuständig ist. Erfahren Sie hier, was die BfC zum Schutz von Menschen und Umwelt vor gefährlichen Chemikalien unternimmt.

Betonwand mit Gefahrenpiktogrammen
© Uwe Völkner, Fotoagentur FOX

Die Aufgaben der BfC im Überblick:

  • Nationale Auskunftsstelle für REACH, CLP und Biozide (REACH-CLP-Biozid Helpdesk)
  • Chemikalienbewertung und Risikomanagement im Rahmen von REACH
  • Umsetzung der EU-Verordnung zu Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP)
  • Bewertung von Biozid-Wirkstoffen sowie Zulassung von Biozidprodukten
  • Wirksamkeitsbewertung von Biozidprodukten
  • Meldung von Biozidprodukten in den Übergangsregelungen nach der Biozidrechts-Durchführungsverordnung
  • Mitteilung über auf dem Markt bereit gestellte Biozidprodukte nach der Biozidrechts-Durchführungsverordnung
  • Umsetzung der Verfahren der FCKW-Verordnung, der Export- / Importverordnung (PIC-Verfahren) und der Verordnung über persistente organische Schadstoffe (POP)
  • Austausch mit der Europäischen Kommission, der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) sowie mit zuständigen Behörden anderer Mitgliedstaaten,
  • Koordination der weiteren an den Verfahren beteiligten Bundesoberbehörden sowie Informationsaustausch mit den Vollzugsbehörden der Bundesländer.

Schwerpunkte der BfC

Die Aufgabenbereiche der BfC umfassen die Regulierung von Industriechemikalien sowie die Zulassung und Bewertung von Biozidprodukten.

Weitere Aufgaben der BfC

Die Bundesstelle für Chemikalien übernimmt für folgende Verfahren die Berichtspflichten gegenüber der europäischen Kommission:

Termine

Online-Seminar "Zulassung von Biozidprodukten - Anforderungen, Erfahrungen und Erkenntnisse"

Erscheinungstyp:  Informationsveranstaltung, WebEx

Zum Termin
18. April 2024

Publikationen

Praxisrelevante Hintergrundinformationen für mehr Sicherheit bei der Arbeit mit Gefahrstoffen.

Aktuell

Hilfestellung zur Einstufung und Kenn­zeichnung von Titandioxid

Erscheinungsjahr: 2021

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Wichtige Pflichten als Importeur eines Stoffes/Gemisches

Erscheinungsjahr: 2021

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Wichtige Pflichten als Händler

Erscheinungsjahr: 2021

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Besonderheiten bei Polymeren und Monomeren

Erscheinungsjahr: 2023

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Wichtige Pflichten als Hersteller

Erscheinungsjahr: 2021

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Wichtige Pflichten als gewerblicher Endanwender

Erscheinungsjahr: 2021

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Beschränkungen und Verbote unter REACH

Erscheinungsjahr: 2021

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Erscheinungsjahr: 2021

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Pflichten zu Blei und dessen Verbindungen in Erzeugnissen

Erscheinungsjahr: 2021

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REACH und Recycling

Erscheinungsjahr: 2021

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Links

Kontakt

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Friedrich-Henkel-Weg  1-25
44149 Dortmund

Telefon: 0231 9071-2071
Fax: 0231 9071-2070

Weitere Kontaktmöglichkeiten

Bundesstelle für Chemikalien

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Fachbereich 5 "Bundesstelle für Chemikalien"
Postfach 17 02 02
44061 Dortmund

Fax: 0231 9071-2679

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