Organisation des Arbeits- und Infektionsschutzes

Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, Sicherheit und Gesundheitsschutz betrieblich zu organisieren. Ziel ist es, die Beschäftigten mit geeigneten Maßnahmen vor arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu schützen.

Pandemieplanung an einer Magnettafel
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Die Erfahrungen der SARS-CoV-2-Pandemie haben gezeigt, dass Betriebe im Pandemiefall mit besonderen organisatorischen Herausforderungen konfrontiert sind. Diese Herausforderungen können sich je nach Betriebsgröße und Tätigkeit der Beschäftigten deutlich unterscheiden.

Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der BAuA untersuchen, welche organisatorischen Maßnahmen Betriebe während der SARS-CoV-2-Pandemie ergriffen haben. Dabei wird auch ermittelt, welche dieser Maßnahmen besonders erfolgreich waren.

Deckblatt des baua: Fokus "Arbeitsschutz im Klimawandel - Expertenmeinungen zum Thema Gefahren für Beschäftigte durch vektorübertragene Krankheiten"

Die BAuA hat eine systematische Literaturrecherche zu den Auswirkungen der SARS-CoV-2-Pandemie auf die Gestaltung des Arbeitsschutzes durchführen lassen. Im Mittelpunkt stand die Frage, welche pandemiebedingten Anpassungsmaßnahmen die betriebliche Arbeitsorganisation nachhaltig verändert haben und welche Konsequenzen sich daraus für die Gestaltung des Arbeitsschutzes ergeben. Ein ausführlicher Artikel zu den Ergebnissen ist in der baua: Aktuell - Ausgabe 4/2023 auf den Seiten 9 und 10 zu finden.

Die BAuA richtet den Blick außerdem darauf, welche der betrieblichen Veränderungen im Zuge der SARS-CoV-2 Pandemie dauerhaft Bestand haben und welche Konsequenzen daraus für die Gesundheit der Beschäftigten und die Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Betrieb resultieren.

Neben der Durchführung eigener Analysen arbeitet die BAuA auch mit anderen Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen zusammen, die sich mit vergleichbaren Fragestellungen beschäftigen.

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