Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQs)

Scientific Use Files

Das FDZ-BAuA stellt Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern an Universitäten und anderen Forschungseinrichtungen faktisch anonymisierte Mikrodaten zu Zwecken der nicht wissenschaftlichen Forschung als Scientific Use Files kostenfrei zur Verfügung. Für die Nutzung der Scientific Use Files ist aus Gründen des Datenschutzes und zur Gewähr der wissenschaftlichen Zweckbindung der Abschluss eines sog. Datennutzungsvertrags erforderlich.

Informationen zu den Grundvoraussetzungen und zum Ablauf des Verfahrens bis zum Zugang zu den Scientific Use Files finden Sie hier:

Wie wird der Zugang zu den Scientific Use Files gewährt?

Voraussetzung für den Zugang zu den Scientific Use Files ist zunächst ein Antrag auf Datennutzung bei der BAuA. Dazu füllen Sie bitte das untenstehende Antragsformular aus. Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Datennutzung senden Sie bitte auf dem Postweg an die folgende Adresse:

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Stabsstelle Strategisches Forschungs- und Entwicklungsmanagement - FDZ-BAuA -
Nöldnerstr. 40-42
10317 Berlin

Die BAuA entscheidet anhand der von Ihnen übermittelten Unterlagen über die Überlassung der Daten. Sie nimmt dabei keine inhaltliche Bewertung der eingehenden Forschungsanliegen vor. Das Verfahren dient vielmehr dazu, den Datenschutz, den wir unseren Befragten zugesichert haben, zu gewährleisten, und sicherzustellen, dass die Daten ausschließlich zu Zwecken der wissenschaftlichen Forschung verwendet werden.

Wird Ihr Antrag positiv beschieden, wird ein Datennutzungsvertrag ausgefertigt, der von beiden Seiten zu unterzeichnen ist. Anschließend erfolgt die Übermittlung der Daten über einen Datenaustauschserver.

Antrag auf Abschluss eines Datennutzungsvertrags (PDF, 258 KB)

Wer kann einen Antrag auf Nutzung der Scientific Use Files stellen?

Eine Antragsstellung steht Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern mit Hoch-schulabschluss (Master, Diplom oder Äquivalent) offen, die institutionell an eine Universität oder eine Forschungseinrichtung angebunden sind. Es wird vorausgesetzt, dass die Daten ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke verwendet werden.

Bei der Antragsstellung können zusätzliche Nutzerinnen und Nutzer gleicher Affiliation benannt werden, wie Projektmitarbeitende oder studentische Hilfskräfte. Auf diesem Weg können auch Studierende und Promovierende ohne institutionelle Anbindung die Scientific Use Files der BAuA im Rahmen ihrer Abschlussarbeiten (Bachelor-, Master-, Diplomarbeit) bzw. Dissertationen nutzen. In diesem Fall gewährleistet der Vertragspartner/die Vertragspartnerin, dass die Datenbasis nur auf Rechnern genutzt wird, die unter seiner/ihrer Aufsicht stehen.

Einzelpersonen (ohne Affiliation) kann kein Zugriff auf die Scientific Use Files gewährt werden.

Was müssen Antragstellende beachten, wenn ihre Forschungseinrichtung nicht öffentlich gefördert wird?

In diesem Fall bitten wir Sie um einen Nachweis, dass Ihre Einrichtung unabhängige wissenschaftliche Forschung betreibt. Es kann sich beispielsweise um die Satzung Ihrer Einrichtung handeln.

Was passiert im Fall eines Arbeitsplatzwechsels?

Die Datennutzerinnen und Datennutzer verpflichten sich im Rahmen des Datennutzungsvertrags dazu, die Daten der Scientific Use Files im Fall eines Ausscheidens aus der im Antrag angegebenen Institution zu vernichten bzw. zu löschen, sodass niemand mehr mit den Daten arbeiten kann. Das Ausscheiden aus der Institution ist der BAuA unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

Selbstverständlich kann nach dem Arbeitsplatzwechsel ein neuer Datennutzungsvertrag gestellt werden. Allerdings gilt auch hier, dass Einzelpersonen (ohne Affiliation) kein Zugriff auf die Scientific Use Files gewährt werden kann.

Public Use Files

Das FDZ-BAuA bietet absolut anonymisierte Mikrodaten als Public Use Files an. Die Public Use Files können sowohl von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern als auch von der interessierten Öffentlichkeit genutzt werden. Sie stehen kostenfrei ohne Datennutzungsvertrag zum Download zur Verfügung. Für den Zugang zu den Daten muss den Nutzungsbedingungen der Public Use Files zugestimmt werden.