Politikberatung

Politikberatung ist eine Kernaufgabe der BAuA. Als Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) engagiert sich die BAuA kontinuierlich als Vermittlerin zwischen Wissenschaft und politischer Praxis.

Die BAuA hat es sich zum Ziel gesetzt, auf hohem wissenschaftlichem Niveau staatliches Handeln zu unterstützen und politische Entscheidungen mit Hilfe von wissenschaftlichen Beratungsleistungen vorzubereiten. Sicherstellen zu können, dass Know-how aus Wissenschaft und Forschung in politische Entscheidungsprozesse einbezogen wird, ist ein Teil dieser Aufgabe. Die Politikberatung der Bundesanstalt greift aktuelle gesellschaftliche, technologische und wirtschaftliche Fragestellungen auf und identifiziert wichtige Herausforderungen für Staat und Gesellschaft der Zukunft. Die BAuA hat damit eine sogenannte Antennenfunktion.

Orientierung an den Leitlinien moderner Ressortforschung

Um die Ressortforschung des Bundes zukunftsfest zu machen und zur Sicherstellung guter wissenschaftlicher Praxis, hat die Bundesregierung nach einer Empfehlung des Wissenschaftsrates (WR) "Zehn Leitlinien einer modernen Ressortforschung" vorgelegt. Die Leitsätze der BAuA zur Politikberatung orientieren sich an dieser Empfehlung: Leitsätze der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zur Politikberatung (BAuA) (PDF, 79 KB).

Weitere Aufgaben der Politikberatung

Expertenwissen

Die BAuA bietet fachliche Beiträge und Expertenwissen für politiknahe Verbände, Wissenschaft, Initiativen und Stiftungen an. Und das auf verschiedenen Wegen: bei Konferenzen beispielsweise, in Fachgutachten oder auch in arbeitswissenschaftlichen Stellungnahmen. Im Rahmen der wissenschaftlichen Politikberatung beteiligt sich die BAuA an der gesellschaftlichen Meinungsbildung im Feld von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Ziel ist es, den Arbeits- und Gesundheitsschutz zunehmend in größere gesellschaftliche und sozioökonomische Zusammenhänge einzubetten und die Vernetzung mit anderen weiterzuentwickeln.

Gremien

Zu den zentralen Aufgaben der fachpolitischen Politikberatung gehören insbesondere die inhaltliche Ausgestaltung und die Geschäftsführung zentraler politikberatender Gremien wie

  • des Ausschusses für Arbeitsmedizin (AfaMed)
  • des Ausschusses für Arbeitsstätten (ASTA)
  • des Ausschusses für Betriebssicherheit (ABS)
  • des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS)
  • des Ausschusses für Gefahrenstoffe (AGS)
  • des Ausschusses für Produktsicherheit (AfPS)
  • EU-Gremien und EU-Arbeitsgruppen zur Erarbeitung und Durchführung von EU-Verordnungen und EU-Richtlinien
  • Beraterkreise und Referentenbesprechungen des BMAS zu nationalen Vorschriften
  • Beraterkreise und Referentenbesprechungen anderer Bundesministerien
  • Ausschüsse der Bundesregierung nach Gesetzen, Rechtsverordnungen und Ministererlassen

Die wesentlichen Ziele der Ausschüsse sind, das Expertenwissens der BAuA in die Praxis zu übertragen, die Arbeitsweisen in den Ausschüssen zu vereinheitlichen und Maßnahmen der Qualitätssicherung des technischen Regelwerkes zu erreichen.

Gesetze und Normen

Die wissenschaftliche Politikberatung der BAuA unterstützt und berät mit ihrer fachlichen Kompetenz die Fortentwicklung der bundesweiten Gesetzgebung und Regelsetzung zum Arbeitsschutz und der EU-Arbeitsschutzrichtlinien. Darüber hinaus hat die BAuA Einfluss auf die Ausgestaltung nationaler Normungsprozesse sowie auf die Regelungen in Richtlinien der europäisch harmonisierten Normung.

Es ist auch die Aufgabe der BAuA, zukünftige Handlungsfelder im Bereich des Arbeitsschutzes zu identifizieren und hier ihr Expertenwissen pro-aktiv dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zur Verfügung zu stellen.

Beratung ist nicht gleich Beratung

All die Zielgruppen, die die BAuA mit ihrer wissenschaftlichen Politikberatung anspricht, haben unterschiedliche Anliegen. Die BAuA achtet daher auf den aktuellen Problembezug ihrer Empfehlung und geht individuell auf die Bedürfnisse des Adressaten der Beratung ein. Darüber hinaus ist es unabdingbar, den richtigen Zeitpunkt für die Beratung zu finden und ein Verständnis für die Eigenlogik und Zwänge des politischen Prozesses zu entwickeln. Die BAuA setzt deshalb neben klassischen wissenschaftlichen Produkten wie Fachartikeln vermehrt auf andere adressatengerechte Beratungsprodukte für ein Fachpublikum aus Wissenschaft und Praxis wie etwa Faktenblätter und Kurzzusammenfassungen.

Die BAuA ist zudem Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der Ressortforschungseinrichtungen. Diese wurde im Jahre 2006 von 30 Ressortforschungseinrichtungen gegründet. Ihr Ziel ist es, den gegenseitigen Erfahrungsaustausch und die gemeinsame Entwicklung von Standards zu stärken und darüber hinaus Instrumente zur Qualitätssicherung zu schaffen und zu verbessern.

Downloads

Leitsätze der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zur Politikberatung (BAuA)

(PDF, 79 KB, Datei ist barrierefrei/barrierearm)

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