Prüfstellen

Produkte müssen bestimmten Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit genügen, wenn sie in den europäischen Binnenmarkt eingebracht werden sollen. Ob sie diesen gesetzlichen Vorschriften gerecht werden, muss bei vielen potenziell gefährlichen Produkten vor dem Verkaufsstart überprüft worden sein. Dafür sind europaweit notifizierte Prüfstellen eingerichtet, zu denen Sie auf den folgenden Seiten Kontaktmöglichkeiten finden.

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Kontakt

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Gruppe 2.1 "Grundsatzfragen der Produktsicherheit"
Postfach 17 02 02
44061 Dortmund

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