Produktsicherheitsgesetz

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) nimmt nach dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und dem Marktüberwachungsgesetz (MüG) eine Reihe von Aufgaben im Rahmen des Binnenmarktrechts und der Produktsicherheit wahr. Sie ist wichtige Schnittstelle zwischen den Marktüberwachungsbehörden der Länder, des Bundes und in Europa.

Informationsaustausch

Als nationale Safety Gate-Kontaktstelle stellt die BAuA den Informationsaustausch zwischen den Marktüberwachungsbehörden, der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten sicher. Sie gewährleistet im Rahmen ihrer Qualitätssicherungsmaßnahmen die nationalen Prozesse und die rechtskonforme Umsetzung der Meldeverfahren im EU-Schnellwarnsystem Safety Gate (bisher RAPEX).
Darüber hinaus bietet die BAuA der allgemeinen Öffentlichkeit einen umfassenden Informationsservice. Sie macht behördliche Meldungen und Meldungen der Wirtschaftsakteure, z. B. über Produktrückrufe, bekannt. Hierzu betreibt sie ein zentrales Produktsicherheitsportal.

Risikobewertung

Die BAuA ermittelt und bewertet im Rahmen ihres allgemeinen Forschungsauftrags präventiv Sicherheitsrisiken und gesundheitliche Risiken, die mit der Verwendung von Produkten verbunden sind. In Einzelfällen nimmt sie in Abstimmung mit den Marktüberwachungsbehörden Risikobewertungen von Produkten vor.

Ausschuss für Produktsicherheit

Die BAuA führt die Geschäfte des Ausschuss für Produktsicherheit (AfPS), der die Bundesregierung in Fragen der Produktsicherheit berät.

Bekanntmachungen

Neben Normenverzeichnissen macht die BAuA Normen und technische Spezifikationen, die der AfPS ermittelt hat, bekannt. Sie veröffentlicht GS-Stellen und Zugelassene Überwachungsstellen nach ProdSG und BetrSichV.

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