Gesetzliche und hoheitliche Aufgaben

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erfüllt Aufgaben, die ihr durch Rechtsvorschriften oder vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales oder im Einvernehmen mit ihm von anderen Bundesministerien übertragen werden.

Sie hat hoheitliche Aufgaben mit internationalen Aktivitäten im Bereich der Regulierung von Industriechemikalien und der Zulassung sowie Bewertung von Biozidprodukten. Als Bundesstelle für Chemikalien (BfC) ist die BAuA die gesetzlich zuständige Behörde für Aufgaben im Rahmen der REACH-, der CLP- und der Biozid-Verordnung.

Durch das ProdSG ist die BAuA beauftragt, die für die Marktüberwachung zuständigen Behörden der Bundesländer bei dieser Tätigkeit zu unterstützen und über die Sicherheit von Gebrauchsgegenständen und Arbeitsmittel zu informieren.