Bekanntmachung des BMAS vom 15. Juni 2015 zur Anwendung der TRBS bzw. TRGS mit Inkrafttreten der Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung und daraus resultierenden Änderungen der Gefahrstoffverordnung

Eine Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung und daraus resultierende Änderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sind am 1. Juni 2015 in Kraft getreten.

Die Ausschüsse für Betriebssicherheit bzw. Gefahrstoffe (ABS bzw. AGS) haben die Aufgabe festzustellen, welche der bisherigen Technischen Regeln für Betriebssicherheit bzw. Gefahrstoffe (TRBS bzw. TRGS) - gegebenenfalls nach redaktioneller Anpassung - auch nach den neuen Verordnungen weitergelten können und welche einer inhaltlichen Überarbeitung bedürfen.

Die bisherigen technischen Regeln können jedoch auch künftig als Auslegungs- und Anwendungshilfe für die neue Verordnungen herangezogen werden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die noch nicht überarbeiteten Technischen Regeln nicht im Widerspruch zu den neuen Verordnungen stehen dürfen. In solchen Fällen sind die entsprechenden Festlegungen im technischen Regelwerk als gegenstandslos zu betrachten.