Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS)

Der Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe berät das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in allen Fragen des Arbeitsschutzes zu biologischen Arbeitsstoffen. Gemäß § 19 der Biostoffverordnung führt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin die Geschäfte des Ausschusses.

Der Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) berät seit 1995 das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in Fragen des Arbeitsschutzes bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (Mikroorganismen im weitesten Sinn). Die gesetzliche Grundlage dafür bildet § 19 der Biostoffverordnung.

Der ABAS wurde für eine neue Amtszeit 2019 - 2025 berufen und hat 15 Mitglieder und Stellvertretungen.

Dem ABAS gehören ehrenamtlich tätige Personen seitens der

  • öffentlichen und privaten Arbeitgeber,
  • Gewerkschaften/Arbeitnehmer,
  • Länderbehörden,
  • gesetzlichen Unfallversicherung und
  • Wissenschaft/Sachverständige an.

Jedes Mitglied hat eine Stellvertretung. Die Vertreter der Arbeitgeber, Gewerkschaften und Aufsichtsdienste werden durch ihre Spitzenverbände vorgeschlagen, die Vertreter der Wissenschaft durch das BMAS benannt. Institutionen und Gremien, zu denen Berührungspunkte bestehen, werden über die Bereitstellung der Sitzungsunterlagen eingebunden.

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Links

Kontakt

ABAS-Geschäftsführung

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Nöldnerstraße  40-42
10317 Berlin

Telefon: 030 51548-4321
Fax: 030 51548-4119

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