Europäischer Wettbewerb (GPA)

In Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und den Ratsvorsitzen der Europäischen Union (EU) organisiert die EU-OSHA die Wettbewerbe für gute Praxislösungen im Rahmen der Kampagne "Gesunde Arbeitsplätze".

Die Wettbewerbe sind ein wichtiger Bestandteil jeder Kampagne und helfen dabei, das Thema Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu unterstützen. Sie dienen als Plattform für den Informationsaustausch und die Förderung guter Praxisbeispiele in ganz Europa.

Organisation und Ablauf

Der Europäische Wettbewerb für gute Praxislösungen erfolgt in zwei Schritten: Zunächst bewertet eine durch die Focal Points benannte nationale Jury die eingereichten Beispiele. Diese wählt die zwei besten nationalen Beispiele aus, die für den europäischen Wettbewerb bei der EU-OSHA eingereicht werden. Eines dieser Beispiele sollte im Idealfall von einem Unternehmen mit nicht mehr als 100 Mitarbeitern und eines von einem größeren Unternehmen stammen. Die zwei besten Beiträge des nationalen Wettbewerbes werden zur Teilnahme am Europäischen Wettbewerb an die Agentur in Bilbao weitergeleitet. Im zweiten Schritt tritt eine europäische Jury zusammen und kürt die Gewinner auf europäischer Ebene. Bei der Preisverleihung werden die Gewinner ausgezeichnet und gewürdigt. Nähere Angaben zu allen prämierten und ausgezeichneten Beispielen erscheinen in einer Veröffentlichung, die in ganz Europa verbreitet und auf der Website der EU-OSHA bekannt gemacht wird. Die Gewinner werden zur Preisverleihung eingeladen.

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Einreichung von Beispielen für gute praktische Lösungen

Beitragsberechtigt sind alle konkreten Beispiele für effektive Maßnahmen im Bereich von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit im Kontext des aktuellen Kampagnenthemas. In den Beiträgen sollte klar beschrieben werden, wie gut die Maßnahmen umgesetzt wurden und was damit erreicht wurde.

Die dreigliedrige Jury sucht nach Nachweisen für:

  • einen ganzheitlichen Ansatz im Arbeitsschutz;
  • echte und nachweisliche Verbesserungen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes im Umgang mit gefährlichen Substanzen;
  • die Bevorzugung von Maßnahmen für die Gesamtbelegschaft gegenüber Einzelmaßnahmen;
  • eine echte Beteiligung und Mitwirkung der Arbeitnehmer und ihrer Vertreter;
  • die Nachhaltigkeit der Maßnahmen im Laufe der Zeit;
  • die Übertragbarkeit auf andere Arbeitsplätze (in anderen Mitgliedstaaten, in unter-schiedlichen Wirtschaftszweigen und in Unternehmen unterschiedlicher Größe);
  • die Aktualität (die Maßnahme sollte entweder jüngeren Datums oder noch nicht im großen Maßstab veröffentlicht worden sein).

Außerdem muss die Maßnahme die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Mitgliedstaats, in dem sie umgesetzt wurde, erfüllen und möglichst darüber hinausgehen.

Für gewerbliche Zwecke entwickelte Produkte, Instrumente und Dienstleistungen werden bei diesem Wettbewerb nicht berücksichtigt.

Beispiele für die in den Vorjahren prämierten guten praktischen Lösungen sind auf der Website der EU-OSHA und in der Broschüre zum GPA 2020-22 (in Englisch) zu finden, das 2022 prämierte Beispiel aus Deutschland wird hier nochmal genauer vorgestellt (siehe unter "Links").

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Wer kann teilnehmen?

Die Teilnahme am Wettbewerb mit Beiträgen für gute Praxislösungen steht allen in den EU-Mitgliedstaaten, Kandidatenländern, potenziellen Kandidatenländern und in der Europäischen Freihandelszone (EFTA) tätigen Unternehmen offen, einschließlich:

  • einzelnen Unternehmen oder Organisationen jeder Größe;
  • Ausbildungsstätten und Bildungseinrichtungen;
  • Arbeitgeberorganisationen, Berufsvereinigungen, Gewerkschaften, NGOs;
  • regionalen oder lokalen Präventionsdiensten und Aufsichtsämtern für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, Kranken- und Unfallversicherungsträgern und anderen Multiplikatoren;
  • offiziellen Kampagnenpartnern.

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Wettbewerb für gute Praxislösungen der Kampagne "Gesunde Arbeitsplätze" 2023-2025

Ziel des aktuellen Wettbewerbs für gute Praxislösungen im Bereich Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2023-2025 ist es, herausragende Beispiele von Organisationen vorzustellen, die aktiv Risikoprävention im Bereich Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit im Zusammenhang mit der Einführung digitaler Systeme am Arbeitsplatz betreiben. Die EU-OSHA sucht nach Beispielen für ganzheitliche Konzepte für das Sicherheits- und Gesundheitsmanagement, bei denen sich Betriebe und Beschäftigte zur Zusammenarbeit verpflichten. Die Jury sucht ferner nach Maßnahmen, die sowohl nachhaltig als auch auf andere Unternehmen übertragbar sind.

Die Gewinnerinnen und Gewinner werden im April 2025 bekannt gegeben. Im Rahmen einer Preisverleihung im November 2025 werden die Leistungen aller teilnehmenden Organisationen gewürdigt.

Wenn Sie sich an dem Wettbewerb beteiligen möchten, senden Sie das ausgefüllte Bewerbungsformular an den Focal Point (Kontakt siehe unten). Weitere Informationen zu den Teilnahmebedingungen finden Sie im Flyer zum Wettbewerb.

Bewerbungsformular (DOCX, 2 MB)

Flyer zum Wettbewerb (PDF, 2 MB)

Frist für die Einreichung der Beiträge: 16. September 2024

Kontakt:
Matthias Holtmann und Nathalie Henke
holtmann.matthias@baua.bund.de
+49 231 9071-2016

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Friedrich-Henkel-Weg 1-25
44149 Dortmund
Deutschland

Weitere Informationen sowie Beispiele für die in den Vorjahren prämierten Beiträge finden Sie hier:
https://healthy-workplaces.osha.europa.eu/de/get-involved/good-practice-awards

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Weitere Informationen