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Verwendung von Trichlorethen in geschlossenen technischen Systemen - Biomonitoring der Systembediener und Bystander

Projektnummer: F 2379 Projektdurchführung: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Status: Abgeschlossenes Projekt

Projektbeschreibung:

Trichlorethen (TRI), ein flüssiger Gefahrstoff, wird in industriellen Prozessen vor allem als Lösemittel genutzt. Seine Verwendung bedarf, aufgrund seiner krebserzeugenden Wirkung, seit 2016 gemäß Anhang XIV der REACH-Verordnung der Zulassung. Vorliegende Zulassungen fordern teilweise den Einsatz geschlossener technischer Systeme. Doch auch in diesen Fällen sind infolge der hohen Flüchtigkeit von TRI, Expositionen Beschäftigter grundsätzlich möglich, z. B. durch Undichtigkeiten, bei Be-, Entlade- und Wartungsarbeiten.

Vor diesem Hintergrund sollte mittels Biomonitoring untersucht werden, welche TRI- Belastungen Beschäftige in Arbeitsbereichen aufweisen, in denen TRI in geschlossenen Systemen verwendet wird. Die Untersuchungen erfolgten beispielhaft in Prüflaboratorien der Asphaltindustrie, die TRI gemäß Zulassung REACH/18/9/4 als Extraktionsmittel für Bitumen in speziellen Extraktionsautomaten einsetzten. Für das Biomonitoring wurde TRI in der Ausatemluft und der TRI-Metabolit Trichloressigsäure im Urin der Beschäftigten bestimmt. Untersucht wurden sowohl  Systembediener/-innen, welche selbst mit TRI arbeiteten, als auch Bystander, also Kolleg/-innen die nicht selbst mit TRI arbeiteten.

Im Ergebnis wiesen alle Teilnehmenden aus insgesamt sechs Asphaltlaboratorien berufsbedingte TRI-Belastungen auf. In Einzelfällen waren Bystander sogar höher belastet als einzelne Systembediener. Jedoch lagen alle Belastungen, gemessen als Konzentration der Trichloressigsäure in Urin, deutlich unter dem aktuell gültigen Äquivalenzwert zur Akzeptanzkonzentration, Risiko 4:10.000, der TRGS 910. Allerdings wurden in vier der sechs Labore bei Systembedienern Belastungen festgestellt, die mit einem zusätzlichen Krebsrisiko von größer als 4:100.000 in Verbindung gebracht werden.

Die Messergebnisse zeigen, dass die Arbeit mit TRI trotz geschlossener Systeme zu arbeitsschutzrelevanten Expositionen Beschäftigter, auch von Bystandern, führen kann. Damit stützen die Messdaten die von der Europäischen Kommission angestrebte Substitution von TRI. Der Einbezug von Bystander-Expositionen in die Gefährdungsbeurteilung Ist zu verbessern.

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