Betriebssicherheit - Neuordnung des Rechts der überwachungsbedürftigen Anlagen
Informationsveranstaltung
Veranstaltungsort:
Inhalt:
Betriebssicherheitsverordnung, Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG), Aktuelles aus dem ABS
Welche Anforderungen stellt die Betriebssicherheitsverordnung an die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln? Welche Änderungen bringt die Neuordnung des Rechts der überwachungsbedürftigen Anlagen durch das neue Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG) mit sich? In diesem Dresdner Treffpunkt möchten wir Ihnen einen Überblick vermitteln und auf Ihre Fragen eingehen.
Außerdem wird über aktuelle Aktivitäten des Ausschusses für Betriebssicherheit (ABS), insbesondere in Bezug auf die technischen Regelwerke zur Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV), zur Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (OStrV) und zur Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern (EMFV) informiert.
Themen:
- Betriebssicherheitsverordnung 2015 inkl. Änderungen im Überblick
- Das neue Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG)
- Aktueller Stand der technischen Regelwerke zur BetrSichV, zur LärmVibrationsArbSchV, zur OStrV und zur EMFV, ggf. Vorstellung ausgewählter TRBS (Konkretisierung zeitnah vor der Veranstaltung)
Hinweis:
Anmeldung unbedingt erforderlich.
Teilnahmeentgelt: Ein Teilnahmeentgelt wird nicht erhoben. Veranstalter: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)Zielgruppen: Arbeitgebervertreter, Aufsichtspersonen, zugelassene Überwachungsstellen, Sicherheitsfachkräfte
Kontakt (fachlich):
Marlies Kittelmann
Kontakt (organisatorisch):
Regina Thorke
Referent/-in: Marlies Kittelmann, Thomas Mössner, Dr. Andreas Richter; Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)Anmeldefrist: 31.05.2022
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