A+A 2019: Aktuelles aus dem Gefahrstoffrecht

Die BAuA nutzte auch diesmal wieder die Gelegenheit, Aktuelles aus dem Gefahrstoffrecht auf der A+A 2019 vorzustellen.

In zahlreichen Kurzvorträgen gab es einen umfassenden Einblick in aktuelle Entwicklungen aus dem Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS), in die Anwendung des Einfachen Maßnahmen­konzepts Gefahrstoffe (EMKG), diverse REACH-Themen und vieles Mehr im Umgang mit Gefahrstoffen.

Messestand auf der A+A 2019
© Sylwia Wisbar

Die Folien zu den Vorträgen im Trendforum und am BAuA-Stand können hier eingesehen werden:

STOP: Schutzmaßnahmen mit Augenmaß auswählen (PDF, 1 MB)
Referent: Andreas Lüdeke
Das STOP-Prinzip - es steht für Substitution, Technische Maßnahmen, Organisatorische Maßnahmen und persönliche Schutzausrüstung. Das STOP-Prinzip zeigt die Hierarchie der Maßnahmen im Arbeitsschutz an. Doch nicht immer kann ein Stoff einfach durch einen weniger gefährlichen ausgetauscht werden. Auch technische Maßnahmen sind nicht immer leicht umsetzbar. Im Vortrag werden Instrumente zur Analyse der Substitutions­möglichkeiten im Betrieb und zur Praktikabilität von technischen Maßnahmen vorgestellt. Außerdem werden Hinweise gegeben, wie die BAuA die Substitution in den Betrieben unterstützt (z. B. mit Workshops zur Substitution und dem Internetportal SubsPort+).

Arbeitsschutzgesetz: Es gibt nur eine Gefährdungsbeurteilung (PDF, 3 MB)
Referentin: Annette Wilmes
Der Arbeitgeber ist rechtlich nach Arbeitsschutzgesetz verpflichtet alle Gefährdungen, die während einer Tätigkeit entstehen, zu beurteilen, zu bewerten und zu dokumentieren. Ziel sind gut durchdachte, realistische Maßnahmenpläne mit integriertem Terminmanagement zur Prüfung der Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen und Festlegungen zum Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung. Die Vorgehensweise ist für die einzelnen Gefährdungen in unterschiedlichen Verordnungen geregelt, z. B. in der Gefahrstoffverordnung, Biostoffverordnung, Arbeitsstättenverordnung und Betriebssicherheitsverordnung. In diesem Beitrag werden Gemeinsamkeiten und Unterschiede bei der Beurteilung der einzelnen Gefährdungen dargestellt.

EMKG - Gefährdungsbeurteilung mit System (PDF, 2 MB)
Referentinnen: Melanie Berghaus, Katrin Braesch
Das "Einfache Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe" ist eine Handlungsanleitung für die Gefährdungsbeurteilung. Das EMKG enthält die drei Module "Haut", "Einatmen" und "Brand und Explosion". Systematisch wird die Höhe einer Gefährdung abgeschätzt und mit Schutzmaßnahmen verknüpft. Im Vortrag wird das EMKG anhand von praxisnahen Beispielen vorgestellt.

Expositionsszenarien nach REACH unterstützen die Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung? (PDF, 2 MB)
Referentin: Annette Wilmes
Im Unterschied zu den Expositionsszenarien, die nur für Stoffe erstellt werden, ist die Gefährdungsbeurteilung für alle Gefahrstoffe durchzuführen. Wesentliche Grundlage für die Beurteilung des Risikos und daraus resultierende Schutzmaßnahmen sind aber in beiden Fällen die stoffintrinsischen Gefahreneigenschaften sowie das tätigkeits- und verfahrensbedingte Freisetzungspotential. Sowohl die Expositionsszenarien, als auch die Gefährdungsbeurteilung legen hierüber sichere Verwendungsbedingungen fest; mit dem Ziel, zum Schutz der Beschäftigten die Belastungen unter gesundheits- oder risikobezogene Grenzen zu minimieren. Dieser Beitrag stellt dar, was Expositionsszenarien leisten können und weshalb sie keine Gefährdungsbeurteilung ersetzen können.

REACH und Arbeitsschutz am Beispiel von Metallen (PDF, 735 KB)
Referentin: Romy Marx
Betriebe sind mit den Anforderungen, die sich durch die Chemikalienregulation REACH und die Umsetzung der Richtlinien des Arbeitsschutzes ergeben, konfrontiert. Die unterschiedlichen Rechtsbereiche haben an verschiedenen Stellen Überschneidungen, die sich durchaus synergistisch nutzen lassen. Diese Bereiche und der Mehrwert an gelieferten Informationen durch REACH sind zentrale Botschaften des Vortrages. Anhand von krebserzeugenden Metallen und deren Verbindungen wird darüber hinaus aber auch beleuchtet, welche Herausforderungen bei der Beurteilung von Tätigkeiten sowohl für Betriebe als auch den Gesetzgeber existieren und welche übergeordneten Aspekte bei der Beurteilung von Relevanz sind.

Zusammenspiel zwischen REACH und Arbeitsschutz: Beschränkung der Verwendung von Diisocyanaten (PDF, 835 KB)
Referent: Andreas Lüdeke
Die Verwendung von Diisocyanaten oder von Formulierungen, die Diisocyanate enthalten, führt jedes Jahr zu einer erheblichen Anzahl an Atemwegssensibilisierungen und Fällen von Berufsasthma. Der Vorschlag einer europaweiten Beschränkung der Verwendung von Diisocyanaten im Rahmen der REACH-VO ist kein Verbot, sondern knüpft die Verwendung an spezifische technische und organisatorische Arbeitsschutzmaßnahmen. Im Zentrum steht dabei ein Trainingskonzept mit dem die Verwender in der sicheren Verwendung von Produkten und Formulierungen, die Diisocyanate enthalten, geschult werden. Die Verantwortung und Pflicht für die Schulung der Beschäftigten wird entsprechend der Regulierungen des Arbeitsschutzes weiterhin beim Arbeitgeber liegen. Die Verantwortung für die Erstellung und Bereitstellung der Schulungsmaterialien (u.a. über eine Internetplatform) für die Arbeitgeber sollen jedoch die Hersteller der Diisocyanate übernehmen.

Neues aus dem Gefahrstoffrecht (PDF, 368 KB)
Referent: Martin Henn
Kurzer Überblick über Neues bei der Gefahrstoffverordnung, dem Ausschuss für Gefahrstoffe und seinen Technischen Regeln sowie aus der EU

Arbeitsplatzgrenzwert und Beurteilungsmaßstäbe (PDF, 1 MB)
Referentin: Annette Wilmes
In der Gefahrstoffverordnung ist der Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW), die vorgegebene Luftkonzentration, die der Arbeitgeber zum Schutz vor inhalativen Belastungen nachweislich einhalten muss. Neben dem AGW gibt es aber noch weitere Beurteilungsmaßstäbe, die auch im Technischen Regelwerk für Gefahrstoffe verankert sind, wissenschaftlich abgeleitet wurden oder durch REACH und anderen EU-Richtlinien zur Verfügung gestellt werden. Dieser Beitrag soll einen Überblick darüber geben: Welche es gibt, sind sie rechtsverbindlich, wo sind sie veröffentlicht.

Luftkonzentrationen - muss ich immer messen? (PDF, 1 MB)
Referentin: Melanie Berghaus
Der Arbeitgeber ist verpflichtet nachzuweisen, dass Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) und andere Beurteilungsmaßstäbe aus dem Technischen Regelwerk eingehalten sind. Ob ein AGW eingehalten ist, lässt sich sowohl messtechnisch als auch nicht-messtechnisch ermitteln. Wie ist die rechtliche Situation dazu? Welche Möglichkeiten zur nicht-messtechnischen Ermittlung gibt es? Welche Kenntnisse brauche ich dazu? Dieser Vortrag zeigt an praxisnahen Beispielen, wie man mit einfachen Mitteln überschlägig eine Luftkonzentration abschätzen kann.

Das ist ja wohl das Mindeste! - EMKG Mindeststandards beim Umgang mit Gefahrstoffen (PDF, 1 MB)
Referentin: Katrin Braesch
Das EMKG bietet mit den Schutzleitfäden eine Möglichkeit, Gefahrstoffe bei unterschiedlichsten Tätigkeiten sicher zu handhaben. Insbesondere die Mindeststandards, die Schutzleitfäden der Reihe 100, decken bei Umsetzung im gesamten Arbeitsbereich etwa 70 % aller Gefahrstoffe ab und bieten eine allgemeine Grundlage für alle Betriebe, die mit Gefahrstoffen arbeiten.

Es liegt was in der Luft - Explosionsfähige Atmosphären (PDF, 1 MB)
Referentin: Melanie Berghaus
Ein bisschen Staub aufgewirbelt, einen Behälter nicht verschlossen, und schon ist es passiert. Explosionsfähige Atmosphären bilden sich schneller als man denkt. Kommt dann noch eine Zündquelle dazu, kann es zu einer gefährlichen Explosion kommen. Aber wie genau? Worauf muss ich achten? Was muss ich dokumentieren? Dieser Vortrag gibt einen Überblick über die Beurteilung von Gefährdungen durch Explosion.

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EMKG-Info


Gruppe 4.I.1 Gefahrstoffe im Arbeitsschutz, Koordinierung CLP

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Friedrich-Henkel-Weg  1-25
44149 Dortmund

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