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TRBA 214 Anlagen zur Behandlung und Verwertung von Abfällen

Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe

Ausgabe: Juli 2018
GMBl. Nr. 30 vom 3. Juli 2018, S. 574
1. Änderung GMBl Nr. 41/2021 vom 13. Juli 2021, S. 900
Die Änderungen in der TRBA betreffen den Anhang 3 "Schutzmaßnahmen bei der Verbrennung von Abfällen der Schlüsselnummer 18 01 03*, die bei der Versorgung von Patienten mit Krankheitserregern der Risikogruppe 4 anfallen" und wenige weitere Anpassungen. Die Änderungen im Vergleich zur Vorgängerversion können dem "Gelbtext" entnommen werden.

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