Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB)

Die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) geben den Stand der Technik bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen wieder. Sie werden vom Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (ASGB) aufgestellt.

Für die Beratung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten auf Baustellen ist künftig der Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) zuständig. Er übernimmt die Überarbeitung und Aktualisierung der technischen Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen.

RABName
RAB 01Gegenstand, Zustandekommen, Aufbau, Anwendung und Wirksamwerden der RAB
RAB 10Begriffsbestimmungen (Konkretisierung von Begriffen der BaustellV)
RAB 25Arbeiten in Druckluft (Konkretisierungen zur Druckluftverordnung)
RAB 30Geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu § 3 BaustellV)
RAB 31Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan - SiGePlan
RAB 32Unterlage für spätere Arbeiten (Konkretisierung zu § 3 Abs. 2 Nr. 3 BaustellV)
RAB 33Allgemeine Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes bei Anwendung der Baustellenverordnung

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