Der AGS hat für eine Reihe von in TRGS verwendeten Begriffen Anpassungen erarbeitet und in das Begriffsglossar aus 2009 eingebracht. Der AGS wird seine Arbeiten an den "TRGS-Begriffen" und dem gesamten Begriffsglossar in Abstimmung mit den anderen Arbeitsschutzausschüssen fortsetzen.
In der Gefahrstoffverordnung werden einige Begriffe verwendet, die in der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 definiert sind. Hierzu gehören die Begriffe Stoff, Gemisch, Erzeugnis, Lieferant, nachgeschalteter Anwender und Hersteller. Die Gefahrstoffverordnung verweist in § 2 Absatz 2 auf die Begriffsbestimmungen der CLP-Verordnung.
Die Begriffe mit Bezug zur Betriebssicherheitsverordnung wurden auf Grundlage der Betriebssicherheitsverordnung vom 3. Februar 2015 redaktionell überarbeitet.