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SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel (aufgehoben)

Mit Außerkrafttreten der alten früheren Fassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung am 25.05.2022 endete auch die Anwendung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel. Dennoch ist weiterhin mit regionalen und betrieblichen Infektionsausbrüchen zu rechnen, die erneut Maßnahmen zur Verhinderung und Eingrenzung betrieblicher Infektions-Ausbrüche erforderlich machen können.

Die nötigen Maßnahmen sind auf Basis einer Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung auszuwählen. Hilfestellung bieten in diesem Fall die BAuA Handlungsempfehlungen SARS-CoV-2 und die branchenbezogenen Handlungshilfen der Unfallversicherungsträger.

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