Chemikalienrecht
Das Chemikalienrecht regelt den Umgang mit chemischen Stoffen.
Die Grundzüge der Chemikalienprüfung, Bewertung, Einstufung und Kennzeichnung sind im Chemikaliengesetz (ChemG) definiert und werden konkretisiert durch Verordnungen wie die Chemikalien-Kostenverordnung, die Chemikalienverbotsverordnung und die Biozid-Meldeverordnung.
Grundlage für diese nationalen Regelungen bildet eine Reihe von EU-Richtlinien. Ein immer größer werdender Teil des Stoffrechts wird durch EU-Verordnungen geregelt, die unmittelbare Anwendung finden und keiner Umsetzung in nationales Recht bedürfen.